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Bundesgericht

Churer Posse um Holz oder Aluminium

Holz oder Aluminium? Mit dieser Frage durfte sich das Bundesgericht im Zusammenhang mit Fensterläden an einem Haus in der Altstadt von Chur beschäftigen. Das höchste Schweizer Gericht hat nun im Sinne der Hauseigentümer entschieden.
Altstadt von Chur: Hier dürfen künftig mit Segen des Bundesgerichts auch Aluminium- und nicht nur Holzfensterläden hängen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/ARNO BALZARINI

Sie dürfen ihre Räume mit günstigeren Aluminiumläden verdunkeln und müssen keine Holzläden montieren.

Der Stadt Chur und der Denkmalpflege dürfte dieser Entscheid nicht behagen. Sie wollten die 39 grünen Fensterläden wieder durch Holz ersetzt haben. Die Stockwerkeigentümer des gleich beim Regierungsgebäude liegenden Hauses hatten allerdings die besseren Argumente auf ihrer Seite, wie aus dem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Das Churer Baugesetz sieht zwar vor, dass Bauherrn von Gebäuden in der Altstadt dazu verpflichtet werden können, bestimmte Materialien zu verwenden. Die Altstadt ist nämlich "in höchstem Masse schutzwürdig", wie die Denkmalpflege in ihrer Stellungnahme zu diesem Fall festhält.

Nur ist das streitbetroffene Gebäude selbst kein historischer Bau und auch nicht als schützenswert eingetragen. Dennoch müssen sich Veränderungen daran harmonisch in die Umgebung einfügen. Und das geschieht gemäss Bundesgericht auch mit Aluminiumfensterläden, welche die gleiche Farbe und das gleiche Lamellenbild wie die bisherigen aufweisen.

Spaziergang in der Altstadt

Die Lausanner Richter stützen damit den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden. Dieses hatte sich die Sache im Oktober 2015 vor Ort angeschaut. Dafür sah es sich auf dem Regierungsplatz genauer um.

Mit der Tatsache, dass sich der Unterschied zwischen Holz- und Aluminiumfensterläden bereits aus geringer Distanz kaum mehr erkennen lässt, hatten die Stockeigentümer ein Argument auf ihrer Seite. Zudem überzeugten der Preisunterschied von rund 20'000 Franken sowie der viel geringere Aufwand für den Unterhalt die Richter.

Ferner sprechen die Zahlen zur Beschaffenheit der Churer Altstadt-Fensterläden eine klare Sprache, wie das Urteil des Bundesgerichts zeigt. Die Hälfte der Gebäude hat nämlich überhaupt keine Fensterläden. Von jenen Häusern, deren Antlitz von Läden geziert wird oder gemäss Grundbuch zumindest sollte, sind 80 Prozent aus Holz und der Rest aus Metall.

"Vollzugsdefizit" bei Holzläden

Unter dem Strich ergibt dies, dass nur an rund 40 Prozent der Altstadt-Gebäuden Holzfensterläden hängen - oder eben sollten. Die von der Stadt Chur verfolgte Praxis, wonach in der Altstadt Holzfensterläden durch ebensolche ersetzt werden müssen, "widerspiegle sich im Ortsbild somit nicht (mehr)", hielt das Verwaltungsgericht fest.

Es kam zum Schluss kam, dass sozusagen ein Holzfensterladen- Vollzugsdefizit vorliege. Und auch das Bundesgericht kann nicht anderes als folgern, dass die Holzfensterläden-Praxis "offenbar nicht rechtsgleich umsetzbar" sei.

Das zeigt auch der Umstand, dass am Regierungsplatz an zwei Gebäuden Holzfensterläden ohne entsprechende Baubewilligung durch Aluminiumfensterläden ersetzt wurden. Dies geht aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor. Das laufende "Wiederherstellungsverfahren gegen die Eigentümer" wollte die Stadt fortsetzten, sobald ein höchstrichterliches Verdikt vorliegt. Das ist nun der Fall. (Urteil 1C_578/2016 vom 28.06.2017) (sda)