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Anklageschrift

FCSG-Fan hatte Pyros in der Wohnung gelagert

Die rund 100 Kilogramm an pyrotechnischen Gegenständen, die beim angeklagten Fan des FC St. Gallen im März vergangenen Jahres gefunden wurden, sind in der Schweiz allesamt illegal. Dies geht aus der Anklageschrift hervor.
Während des Meisterschaftsspiels im Februar 2016 zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen warf der angeklagte Ostschweizer insgesamt vier Pyro-Gegenstände auf das Spielfeld. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der heute 24-Jährige hatte am 21. Februar 2016 beim Spiel des FC Luzern gegen den FC St. Gallen insgesamt vier pyrotechnische Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Ein Zuschauer erlitt dabei einen schweren Gehörverlust.

Der Betroffene hört heute auf dem linken Ohr nur noch 10 Prozent und auf dem rechten Ohr nur noch 60 Prozent. Der Pyro-Werfer ist aus diesem Grund wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.

Weiter wird dem jungen Schweizer aus der Ostschweiz mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz zur Last gelegt.

Bei der Hausdurchsuchung beim Angeklagten fand die Polizei insgesamt 1651 Stück pyrotechnischer Gegenstände. Diese befanden sich zum Teil in Kartonschachteln, einige lagen auch auf dem Boden verstreut herum, wie es in der Anklageschrift heisst.

Die Bundesanwaltschaft hat in der Anklageschrift noch keine Anträge zu den Sanktionen gestellt. Das wird sie anlässlich der Hauptverhandlung tun. Die Verfahrenskosten von rund 13'000 Franken sollen jedoch dem Angeklagten auferlegt werden.

Der Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt am 8. August und dauert voraussichtlich zwei Tage. (sda)