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Familienzulagen

Höhere Familienzulagen wohl mehrheitsfähig

Die Ausrichtung von Ausbildungszulagen bereits ab 15 Jahren stösst auf breite Zustimmung. Nur der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) und die SVP melden grundsätzliche Bedenken an und kritisieren den Leistungsausbau, der damit einhergehe.
Familien sollen künftig mehr Geld für die Ausbildung der Kinder erhalten. Diese bundesrätliche Idee scheint mehrheitsfähig zu sein. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTOF SCHUERPF

Die SP geht in ihrer Stellungnahme zu dem am Donnerstag abgeschlossenen Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen sogar noch weiter: Sie spricht sich dafür aus, dass die untere Alterslimite für den Bezug von Ausbildungszulagen sogar auf das vollende 14. Altersjahr vorgezogen wird.

Weitere Parteien unterstützen die Vorlage. Die FDP beispielsweise weist darauf hin, dass heute im Extremfall die Eltern erst elf Monate nach Beginn einer Ausbildung in den Genuss der Ausbildungszulagen kommen. Dieser unerwünschte Effekt werde nun korrigiert.

Wegen des früheren Einschulungsalters als Folge des HarmoS-Konkordats gebe es viele Fälle, in denen Kinder schon vor dem 16. Altersjahr eine nachobligatorische Ausbildung beginnen, schreiben die Grünliberalen. Die geltende fixe Altersgrenze für Ausbildungszulagen führe daher zu Ungleichbehandlungen, die nicht gerechtfertigt seien.

Bürokratiemonster befürchtet

Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband stellt sich mehrheitlich hinter die Vorlage. Es sei sachgerecht, wenn Eltern von Jugendlichen, die das 15. Altersjahr vollendet hätten und sich bereits in der nachobligatorischen Ausbildung befänden, schon ab diesem Zeitpunkt Ausbildungszulagen erhielten.

Grundsätzliche Einwände hat die SVP und mit ihr der sgv. Sie sehen in der Vorlage einen Leistungsausbau, der nicht gerechtfertigt sei. Für den sgv sind die jährlichen Mehrkosten von 16 Millionen Franken keineswegs unerheblich. Der Dachverband der KMU-Wirtschaft befürchtet zudem einen nicht zu unterschätzenden administrativen Mehraufwand.

SGB fordert Erhöhung der Zulagen

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) unterstreicht die Bedeutung der Ausbildungsbeiträge, welche den Familien helfen würden, die finanzielle Last in Verbindung mit ihren Kindern zu tragen. Der SGB spricht sich dafür aus, dass die Ausbildungszulagen von 250 auf 300 Franken erhöht wird.

Für den Schweizerischen Städteverband ist die heutige Regelung stossend, da viele Kinder ihre nachobligatorische Ausbildung vor Vollendung des 16. Lebensjahres beginnen und mit der nachobligatorischen Ausbildung häufig höhere Kosten anfallen. Das Ausrichten der höheren Zulagen entlaste nicht nur Familien, sondern wirke sich womöglich auch positiv auf das Gemeinwesen aus.

Für GastroSuisse werden die Mehrausgaben die enormen Unterschiede bei den Beitragssätzen noch weiter vergrössern, da die Ausgleichskassen mit tiefen Lohnsummen ihre Beitragssätze stärker erhöhen werden müssten als die Ausgleichskassen mit gutverdienenden Versicherten. Diese Unterschiede könnten nur durch einen zwingenden Lastenausgleich zwischen den einzelnen Ausgleichskassen innerhalb eines Kantons beseitigt werden.

Auch Kantone mit im Boot

Der Bundesrat findet auch bei der Mehrheit der Kantone Unterstützung für seine Pläne. Für den Kanton Bern allerdings ist nicht nachvollziehbar, dass eine Untergrenze gefordert wird. Nicht das Alter sei der Grund für die höhere Zulage, sondern die Ausbildung.

Praktisch unbestritten ist in der Vernehmlassung der zweiten Teil der Vorlage, wonach neu auch arbeitslosen alleinstehenden Müttern Familienzulagen gewährt werden. Die Mehrkosten dieser Neuregelung werden auf lediglich rund 100'000 Franken geschätzt.

Die SVP stellt sich auf den Standpunkt, dass die bestehenden Sozialversicherungsvorkehrungen genügend Schutz gewähren und kein Handlungsbedarf bestehe. Sobald diese Lücke geschlossen werde, werde bald die nächste Lücke moniert, für deren Schliessung wieder ein Ausbau stattfinden solle, kritisiert die Partei.

SVP will Finanzhilfen einstellen

Was die Schaffung einer Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen anbelangt, der dritte Änderungsvorschlag im Zuge der Revision, so opponiert wiederum die SVP grundsätzlich. Die Subventionen von Familienorganisationen hätten keine genügende Rechtsgrundlage, wie der Bundesrat selber eingestehen müsse. Die Partei fordere daher, dass diese Finanzhilfen sofort eingestellt werden.

Auf Ablehnung stösst der Vorschlag auch beim Gewerbeverband. Er fordert mit Nachdruck, dass explizit im Gesetz festgehalten wird, dass für diese Aufgabe ausschliesslich Bundesmittel eingesetzt werden.

Der Dachverband der Familienorganisationen in der Schweiz, Pro Familia, findet es richtig, eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Finanzhilfe an Familienorganisationen zu schaffen. Der Bund sei äusserst zurückhaltend in seinen Familienförderungsaktivitäten. Umso wichtiger sei es, dass zivilgesellschaftliche Organisationen wie Pro Familie in der Familienförderung aktiv seien und dafür auch vom Bund unterstützt würden. (sda)