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Altersvorsorge

Nationalrat spart bei Ergänzungsleistungen

Zehntausende AHV- und IV-Rentner müssen sich die Miete vom Mund absparen. Nach dem Willen des Nationalrats soll das im Wesentlichen so bleiben. Bei der EL-Reform hat er beschlossen, die anrechenbaren Mietzinse nur geringfügig zu erhöhen.
Über 300'000 betagte oder behinderte Menschen sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Weil die Kosten ständig steigen, hat der Nationalrat Sparmassnahmen beschlossen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Es handelt sich um Höchstbeträge, die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) als Ausgaben berücksichtigt werden. Heute sind es 1100 Franken für Alleinstehende und 1250 Franken für Ehepaare. Ein grosser Teil der EL-Bezügerinnen und -Bezüger kann damit ihre Miete nicht bezahlen.

Sozialminister Alain Berset erinnerte daran, dass die Beträge letztmals 2001 angepasst worden seien. "Eine unhaltbare Situation", stellte Bea Heim (SP/SO) fest. Eine Mehrheit fand sich jedoch nur für eine minimale Erhöhung der anrechenbaren Mietzinse.

In Städten sollen Alleinstehende künftig 100 Franken mehr Miete geltend machen können. Auf dem Land bleibt der Betrag gleich wie heute. Ehepaare können einen Zuschlag von rund 200 Franken geltend machen, rund 50 Franken mehr als heute.

Weniger Geld für Miete

Je nach Preisen auf dem Wohnungsmarkt sollen die Kantone die anrechenbaren Mietzinse sogar um 10 Prozent kürzen dürfen. Damit könnten die Beträge unter das heutige Niveau fallen. Die EL solle nicht mehr als das Existenzminimum abdecken, sagte Bruno Pezzatti (FDP/ZG).

Die vorberatende Kommission wollte dem Ständerat folgen, der höhere Beträge beschlossen hatte. Im Gegenzug beantragte sie, den Lebensbedarf für Kinder zu senken. Dieser Antrag fand eine Mehrheit, obwohl die Mietzinse kaum erhöht werden.

Die Kosten für die externe Betreuung kleiner Kinder werden bei der EL-Berechnung nicht berücksichtigt. Weil bei den Befürwortern einige Plätze leer geblieben waren, kam die für das Lösen der Ausgabenbremse nötige absolute Mehrheit nicht zusammen. Das Ziel des Bundesrats, das Leistungsniveau der EL zu erhalten, dürfte damit insbesondere für Eltern mit einer IV-Rente gefährdet sein.

Auch bei anderen Entscheiden zeigte der Nationalrat Härte. Die Kommission hatte vorgeschlagen, das betreute Wohnen zusätzlich zu unterstützen. Das sollte Betagten erlauben, so lange wie möglich zu Hause zu leben. Es handle sich um eine zukunftstaugliche Wohnform, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AR). Die Mehrheit lehnte das jedoch ab.

Keine EL für Vermögende

Sparen will der Nationalrat auch mit einer neuen Vermögensschwelle: Wer mehr als 100‘000 Franken besitzt, soll keine Unterstützung beanspruchen können. "Es sollen nur jene EL erhalten, die sie wirklich nötig haben", sagte Pezzatti. Damit niemand aus einer selbst bewohnten Liegenschaft ausziehen muss, wird deren Wert nicht berücksichtigt. Wird das Wohneigentum später verkauft oder vererbt, müssen die Ergänzungsleistungen aber zurückgezahlt werden.

Bei der Berechnung der Höhe der EL setzt der Nationalrat die Freibeträge noch tiefer an als der Ständerat, nämlich bei 25'000 Franken für Alleinstehende und 40'000 Franken für Ehepaare. Der Freibetrag bei Wohneigentum liegt weiterhin bei 112'500 Franken. Darüber liegende Beträge werden zum Teil als Einnahmen angerechnet.

Kapitalbezug weiterhin möglich

Umstritten war der Kapitalbezug. Der Bundesrat hatte festgestellt, dass nicht wenige EL-Bezügerinnen und -Bezüger zuvor ihre Pensionskasse als Kapital bezogen und verbraucht hatten. Der Ständerat will den Kapitalbezug daher ganz verbieten. Die Kommission schlug als Kompromiss vor, dass noch die Hälfte der obligatorischen beruflichen Vorsorge als Kapital bezogen werden darf.

Der Nationalrat entschied sich aber, beim geltenden Recht zu bleiben und den Kapitalbezug weiterhin zuzulassen. Es sei unverhältnismässig, wegen einzelner schwarzer Schafe gleich alle Versicherten unter Bevormundung zu stellen, argumentierte Regine Sauter (FDP/ZH). Die EL kann aber um 10 Prozent gekürzt werden, wenn das Kapital aufgebraucht worden ist.

Auch wer sich selbständig machen will, kann sein Pensionskassenguthaben weiterhin frei beziehen. Die Mehrheit sprach sich gegen eine Einschränkung aus. Damit werde Unternehmertum im Keim erstickt, sagte Thomas de Courten (SVP/BL).

Schliesslich nahm der Nationalrat ein Anliegen aus der Reform der Altersvorsorge in die Vorlage auf: Ältere Arbeitslose können ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung des bisherigen Arbeitgebers belassen und später eine Rente beziehen.

Über die EL-Mindesthöhe oder eine neue Karenzfrist für Auslandschweizer hat der Nationalrat noch nicht entschieden. Die Debatte wird am Donnerstagnachmittag fortgesetzt. (sda)