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Lausanne/Lachen

Verurteilung von Lachner Parteichef wegen übler Nachrede bestätigt

Die Verurteilung des Präsidenten der FDP-Ortspartei von Lachen wegen übler Nachrede ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. Der Fall steht im Zusammenhang mit einem offenen Brief an einen Nachbarn der Kosmetikfirma Estée Lauder.

Dieser hatte gegen die Teilzonenplanänderung Einsprache eingelegt, mit welcher der Kosmetikfirma ein Ausbau ihrer Anlage ermöglicht werden sollte.

Die Lachener Ortsparteien FDP, CVP und SVP verlangten von diesem Liegenschaftenbesitzer 2012 in einem offenen Brief, dass er seine Beschwerde gegen das Vorhaben zurückziehe. Er gefährde den Ausbau des Unternehmens und damit 250 Arbeitsplätze.

Im offenen Schreiben wird dem Nachbarn "rücksichtsloses Profitstreben zur Erstreitung eines ungehörigen Vorteils aus purem Eigennutz" vorgeworfen, wie aus dem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.

Das Bundesgericht kommt in seinem Entscheid zum Schluss, dass das Kantonsgericht Schwyz den FDP-Präsidenten und Rechtsanwalt zurecht zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 250 Franken verurteilt habe.

Weitere Exponenten der anderen unterzeichnenden Ortsparteien seien nur deshalb nicht strafrechtlich belangt worden, weil die Staatsanwaltschaft keine weiteren Verdächtigen habe eruieren können. Der Nachbar hatte gleich nach der Veröffentlichung des Briefes Strafantrag gegen Unbekannt eingereicht.

sda

(Urteil 6B_683/2016 vom 14.03.2017)