Die Grundgebühr unterscheidet sich von der mengenabhängigen Sack- oder Containergebühr. Sie wird bei den Grund- und Hauseigentümern für die Separatsammlungen, für den Betrieb und Unterhalt von Sammelstellen und für Dienstleistungen, Administration sowie die Entsorgung von Wertstoffen erhoben.
Bereits per 2016 wurde die Grundgebühr um 15 Prozent gesenkt. Hochrechnungen für das laufende Jahr zeigen wiederum einen Ertragsüberschuss, wie die Gemeinde Schwyz am Mittwoch mitteilte. Entgegen früheren Erwartungen können die Entsorgungskosten der Gemeinde gut über die Gebühren finanziert werden. (sda)
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