notifications
Schwyz

Verlobung endet vor Gericht

Ein Mann sagte das geplante Hochzeitsfest hinter ihrem Rücken ab. Zwei Monate später soll er sie bedroht haben und sass dann 62 Tage in U-Haft. Gestern musste der Mann vor Gericht erscheinen.
Die geplante Hochzeit wurde hinter ihrem Rücken abgeblasen.
Bild: Bild: Getty

Er wollte sie am Mittwoch, 16. November 2016, um Mitternacht, zu einer Aussprache treffen. Er war betrunken nach einem Besuch in einem Pub – 1,06 Promille. Sie rief die Polizei. Er habe ihr am Telefon gedroht, sie umzubringen, sagte sie. Kurze Zeit später stand er vor ihrem Haus. Sie rief erneut die Polizei. Der Mann wurde sofort verhaftet.

Im Fahrzeug des Mannes lagen eine Faustfeuerwaffe und 21 Patronen Munition. Die Untersuchungsbehörden gingen von einer versuchten vorsätzlichen Tötung aus. Ab dem 17. November 2016 sass der Mann für zwei Monate in Untersuchungshaft.

Aber warum sagt ein Mann das geplante Hochzeitsfest ab und bedroht seine ehemalige Verlobte zwei Monate später mit dem Tod? Gestern stand der heute 35-Jährige vor dem Schwyzer Bezirksgericht.

Glaubt man der Frau und damit der Staatsanwaltschaft, hat der Mann die Frau bedroht. Dies zeigt sich in den Anträgen deutlich: 150 Tagessätze zu 170 Franken und eine Busse von fast 4000 Franken. Zudem verlangte die Staatsanwaltschaft, dass es dem Mann während der Probezeit untersagt sein soll, die Gemeinde Schwyz zu betreten. Er dürfe keinen Kontakt zu seiner ehemaligen Verlobten aufnehmen. Ärztliche Kontrollen hätten zu gewährleisten, dass er keinen Alkohol konsumiere. Er müsse sich einer Psychotherapie unterziehen. Zudem soll dem Freizeitschützen der Waffenbesitz untersagt werden. Die Staatsanwaltschaft und die ehemalige Verlobte waren gestern vor Gericht nicht anwesend.

Das sei «völlig unverhältnismässig»

Glaubt man dem Mann und damit der Verteidigung, hört sich der Fall ganz anders an. Für den Verteidiger waren die Anträge der Staatsanwaltschaft denn auch «völlig unverhältnismässig».

Wie der Mann vor Gericht sagte, kann er sich nicht mehr daran erinnern, was er in jener Nacht am Telefon genau gesagt hatte, «ich habe ihr aber sicher nicht gedroht.»

Er habe eine klärende Aussprache führen wollen, um die Sache ein für alle Mal abschliessen zu können. «Ich hatte zwei Monate keinen Kontakt mehr mit ihr, war alkoholisiert.» Er sei ein Freizeitschütze und habe vergessen gehabt, dass sich seine Waffe noch im Fahrzeug befinde.

Die Verteidigung beantragte ausser was das Fahren in angetrunkenem Zustand betrifft – einen Freispruch. Zur Waffe im Auto sagte der Verteidiger, dass dies nicht vorsätzlich geschah, sondern aus Fahrlässigkeit. Zudem bemängelte er, dass in der Anklageschrift Daten verwechselt wurden. Die Frau habe im Verfahren nachweislich übertrieben: «Sie hatte Angst, dass sie nicht ernst genommen wird.» Die Aussagen der Frau seien von der Staatsanwaltschaft ungefiltert übernommen worden. Der Mann entschuldigte sich vor Gericht für die entstandenen Umtriebe.

Das Urteil steht noch aus.

Andreas Seeholzer

Kommentare (1)