Die Kantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Uri und Zug koordinieren seit Jahren ihre Politik im Bereich der Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderungen; einerseits im Rahmen der Zentralschweizer Gesundheits- und Sozialdirektor/innenkonferenz - Bereich Soziales (ZGSDK-S), andererseits auf Basis der Interkantonalen Vereinbarung über soziale Einrichtungen (IVSE).
Die wichtigsten Grundsätze zur Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit wurden in einem im Jahr 2008 verabschiedeten Rahmenkonzept zur Behindertenpolitik definiert. Dieses wird nun überprüft und an gewandelte Ansprüche angepasst, wie die ZGSDK-S am Montag mitteilte.
Denn heute gelte es, vermehrt die Gleichstellung und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ins Zentrum der Bemühungen zu stellen, heisst es weiter. Die Kantone sind unter anderem verantwortlich für Institutionen, die dem Wohnen und dem Arbeiten von Menschen mit Behinderungen dienen, und die Dienstleistungen für die Hilfe und Pflege von Menschen mit Behinderungen zu Hause anbieten.
Mit dem Projekt «Wohnen und Arbeiten für Menschen mit Behinderungen innerhalb und ausserhalb von Institutionen» (Wamb) soll aufgezeigt werden, wie die staatliche Planung und Steuerung zeitgemässer Angebote mit tragfähigen, dezentralen Strukturen in den Kantonen zukünftig erfolgen könnte. Ein entsprechender Bericht soll Anfang 2019 vorliegen. (sda)
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