Einem alten Brauch folgend stimmen Geisslechlöpfer die Bevölkerung der Stadt Luzern jeweils im November auf die Samichlauszeit ein. Vom 3. November bis und mit 8. Dezember 2016 ist das Geisslechlöpfe erlaubt.
Was den einen Freude bereitet oder eine liebgewordene Freizeitbeschäftigung ist, ruft bei anderen Unverständnis und Ärger hervor. Die Geisslechlöpfer werden deshalb von der Stadt Luzern gebeten, die folgenden Punkte zu beachten:
- Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft. Es sollten Pausen eingelegt und von Zeit zu Zeit auch der Ort gewechselt werden.
- Die Nähe von Spitälern und Alterssiedlungen sollte gemieden werden. Hier besteht ein besonderes Ruhebedürfnis.
- Auf vorbeigehende Passantinnen und Passanten achtgeben und zum eigenen Schutz verkehrsintensive Plätze meiden.
- Mittags- und Abend-Ruhezeiten: 12 bis 13 Uhr, 22 bis 8 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen erst ab 14 Uhr.
pd/shä
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