Graber argumentierte, dass der Salzhandel keine Staatsaufgabe sei. Ein solches Monopol lasse sich in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung nicht mehr rechtfertigen. Wegen des fehlenden Wettbewerbs müssten Konsumenten und Gemeinden überhöhte Preise für Salz bezahlen.
Die Ratsmehrheit war aber der Meinung, dass sich das Salzregal aus Gründen der Versorgungssicherheit bewährt habe. Zudem sei ein Austritt Luzerns aus der Interkantonalen Vereinbarung über den Salzkauf unter Umständen kompliziert, sagte Erwin Arnold (CVP).
Georg Dubach (FDP) unterstützte grundsätzlich eine Liberalisierung des Marktes. Die Versorgungssicherheit und stabile Preise seien aber auch gewichtige Argumente für das Salzregal. Bei einem Alleingang Luzerns dürfte der Markt nicht besser funktionieren als heute, sagte Dubach und empfahl eine Ablehnung.
Michael Töngi (Grüne) glaubte nicht, dass die Konsumenten bei günstigeren Salzpreisen viel sparen könnten. Es gebe andere und wichtigere Marktprobleme in der Schweiz. Guido Müller (SVP) gab zu bedenken, in einem strengen Winter dürfte der Salzpreis ohne Salzregal in die Höhe steigen.
Die Kantone habe den Salzhandel 1973 in einem Konkordat an die Schweizer Salinen AG übertragen. Diese gehört zu 100 Prozent den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein. Das Unternehmen unterliegt der Salzversorgungs-, Lagerhaltungs- und Krisenvorsorgepflicht. (sda)
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