notifications
Justiz

Panikattacke wegen Polizei: Raser zu 19 Monaten bedingt verurteilt

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Autofahrer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt. Der 21-jährige war 2014 in Sursee LU auf der Flucht vor der Polizei 49 km/h zu schnell durch eine Tempo-30-Zone gerast und in eine Mauer gefahren.

Das Kriminalgericht sprach den Beschuldigten gemäss dem am Donnerstag publizierten Urteil der qualifizierten, der groben und der fahrlässigen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Bei der Freiheitsstrafe blieb das Gericht drei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Zudem muss der Beschuldigte eine Busse von 100 Franken und Verfahrenskosten von fast 11'000 Franken bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn es ist Berufung angemeldet worden.

Der Beschuldigte war kurz vor Mitternacht in Sursee innerorts mit rund 80 km/h durch eine Strasse gefahren und überholte dabei ein Auto. Als er bemerkte, dass er von einer Polizeipatrouille beobachtet worden war, fuhr er mit überhöhter Geschwindigkeit durch eine Tempo-30-Zone, überholte ein weiteres Auto und beschleunigte bis auf mindestens 79 km/h. Da sich die Strasse verschmälerte und ein Auto entgegenkam, bog er in eine Seitenstrasse ab und prallte dabei in eine Mauer. Der Beschuldigte und sein Beifahrer wurden leicht verletzt.

Kontrollverlust geltend gemacht

Der Beschuldigte machte bei den Befragungen geltend, er sei von Panik befallen worden, als er die Polizei bemerkt habe. Obwohl er habe anhalten wollen, habe er den Fuss aufs Gaspedal gedrückt. Er habe keine Kontrolle mehr über sich gehabt und nicht lenken können.

Das Gericht hält dazu fest, dass der Beschuldigte trotz der geltend gemachten Panik mit übersetzter Geschwindigkeit ein Auto habe überholen können. Auch habe er noch entscheiden können, abzubiegen, um eine Kollision zu verhindern. Die Steuerungsfähigkeit sei somit noch vorhanden gewesen.

Erklärbar sei die Handlungsweise des Beschuldigten insofern, dass er ein Junglenker mit Probeausweis gewesen sei, und dass er als angehender Automobilfachmann auf einen Führerausweis angewiesen sei, schreibt das Kriminalgericht. Die Angst vor einer Bestrafung sei aber keine Panik, die die Schuldfähigkeit reduziere. Der Beschuldigte habe auf Gas gedrückt im Willen, der Polizei zu entkommen. (sda)