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Luzern

Konsumentenschutz rät zu Boykott der 1.50-Franken-Gebühr

Das Strassenverkehrsamt belastet Papierrechnungen neu mit einer Gebühr von 1.50 Franken. Jetzt meldet sich die Stiftung für Konsumentenschutz und fordert die Luzerner auf, die Gebühr nicht zu zahlen.

Für viele Auto- und Töfffahrer hält die jüngste Rechnung des Strassenverkehrsamts eine faustdicke Überraschung bereit: Pro Papierrechnung wird seit Anfang Jahr neu eine Gebühr von 1.50 Franken erhoben. Ausgenommen davon ist nur, wer sich bis zum 30. Dezember für die Bezahlung per E-Rechnung registriert hatte. Allerdings: Die Einführung der neuen Gebühr wurde von der Luzerner Exekutive erst am 20. Dezember via «Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat» veröffentlicht – aber bloss gegenüber den Medien und auf der Website des Strassenverkehrsamts. Wer das nicht erfuhr oder sich nicht für die elektronische Bezahlung anmeldete, muss nun unweigerlich die neue Gebühr bezahlen. Die Kommunikation der Abgabe sorgt bei Vertreter der Automobilverbände TCS und ACS für Kritik ( Artikel vom 17. Januar ).

Nun hat sich die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) zu Wort gemeldet. Geschäftsführerin Sara Stalder findet das Vorgehen der Behörden «sehr fragwürdig». Und weiter: «Es geht nicht an, dass auch Behörden anfangen, für Rechnungen eine Gebühr zu verlangen.» Im Gegensatz zur Wirtschaft, bei der in der Regel eine Ausweichmöglichkeit für die Konsumenten bestehe, sei dies bei Behörden nicht der Fall und der Betrag somit eine eigentliche Gebührenerhöhung. Zudem müssten Behörden alle Bürger gleich behandeln. In diesem Fall dürfen Personen, die ihre Büroarbeit nicht vollkommen elektronisch erledigen wollen oder können, nicht bestraft werden.

Der Konsumentenschutz fordert die betroffenen Fahrzeugbesitzer im Kanton Luzern auf, die Gebühr nicht zu zahlen. Er hat dafür einen Musterbriefzur Verfügung gestellt. Die Bevölkerung könne so zeigen, dass sie mit dem überstürzten Vorgehen des Strassenverkehrsamtes nicht einverstanden ist. Der Luzerner Regierung rät der Konsumentenschutz dringend, nochmals über die Bücher zu gehen und nicht mit diesem überhasteten Vorgehen andere Behörden zum Nachahmen zu animieren.

Zur «neuen Strafgebühr» hat Kantonsrat Ludwig Peyer (CVP, Willisau) auch ein dringliches Postulat eingereicht. Darin ersucht er den Regierungsrat, die neue Gebühr wieder rückgängig zu machen und gleichzeitig zu prüfen, ob diese Gebühr auch längerfristig wieder fallen gelassen werden kann. Peyer stösst sich auch daran, dass der Regierung eine Gesamtstrategie fehlt. Die Frage, wie mit dem Thema E-Banking künftig umgegangen werden soll, stellt sich nicht nur bei der Bezahlung der Motorfahrzeugsteuern, sondern auch in anderen Bereichen. Dazu findet man aber nirgends entsprechende Aussagen.

Die Luzerner Regierung wollte zu den Äusserungen des Konsumentenschutzes keine Stellung nehmen. Der zuständige Luzerner Regierungsrat Paul Winiker liess ausrichten, er bedaure die kurze Frist zwischen der Information der Öffentlichkeit und der Rechnungsstellung. Es bestehe aber eine rechtsgenügende Grundlage für diese Gebühr. Wegen des dringlich eingereichten Postulats wird sich die Regierung in der Januar-Session dazu äussern.

zar/rem/sda

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