Die Kirchgemeindeversammlung hatte im Juni 2016 die Jahresrechnung 2015 genehmigt und damit auch der Bildung eines Fonds für Sozialausgaben zugestimmt. Dagegen erhob ein Stimmberechtigter beim Regierungsrat des Kantons Obwalden Beschwerde.
Der Beschwerdeführer habe mangelhafte Informationen zur Fondsbildung geltend gemacht und das Vorgehen des Kirchgemeinderates kritisiert, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit. Er habe beantragt, dass der Regierungsrat das Gespräch mit dem Kirchgemeinderat suche, um ein zweckdienliches Vorgehen zu finden.
Für den Regierungsrat ist der Antrag des Beschwerdeführers nicht vollziehbar. Es sei nicht Aufgabe der Rechtsmittelinstanz, allfällige Unregelmässigkeiten mit der Vorinstanz zu besprechen und einen Ausweg zu suchen. Der Antrag sei ungültig, weswegen er auf die Beschwerde nicht eingetreten sei.
Trotzdem nahm der Regierungsrat zur Rüge des Beschwerdeführers Stellung. Er sei zum Schluss gelangt, dass der Kirchgemeinderat ausreichend über die Abstimmungsvorlage informiert habe. (sda)
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