Oberstaatsanwalt Thomas Imholz ist nach wie vor überzeugt: Bei den Messerstichen auf einen Urner Wirt im Jahr 2013 hat es sich um Mord gehandelt. Das Obergericht hatte den heute 57-jährigen IV-Rentner der vorsätzlichen Tötung und des Diebstahls schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
«Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es ein klassischer Raubmord war», sagt Imholz auf Anfrage unserer Zeitung. «Der Beschuldigte hatte nicht per Zufall ein Messer dabei, sondern hat damit den Wirt absichtlich des Geldes wegen umgebracht.» Im Obergerichtsurteil sei nicht sauber begründet, weshalb man von Mord auf vorsätzliche Tötung komme. «Bei so einer schrecklichen Tat ist das auch für die breite Bevölkerung nicht verständlich», so Imholz.
Im Affekt oder absichtlich gehandelt?
Für das Obergericht hat sich die Tat wie folgt zugetragen: In der Nacht auf den 24. März 2013 befanden sich der IV-Rentner und der Wirt zusammen im Restaurant Mühle, wo sich die Stimmung zwischen den beiden aufheizte. Kurz vor 2 Uhr verliess der IV-Rentner in aufgewühlter Stimmung das Lokal, holte von seinem Motorroller ein Küchenmesser und begab sich auf das Grab seines Vaters. Noch immer aufgewühlt kam er zurück ins Restaurant, wo der Streit eskalierte und der IV-Rentner den Wirt mit über einem Dutzend Messerstichen tötete. Im Nachgang zur Tat entwendete er die Tragtasche des Wirts mit knapp 10000 Franken Bargeld. Das Obergericht geht also davon aus, dass die Tat nicht geplant war, sondern wegen des Streits aus dem Augenblick heraus ausgeführt wurde. Das Messer habe sich schon länger im Helmfach des Rollers befunden, da der IV-Rentner bereits seit mehreren Wochen an Verfolgungswahn litt. Auch wenn zweifelsohne jede Tötung eines Menschen mit einem Küchenmesser brutal sei, könne man daraus nicht auf einen Mord schliessen.
Was das Geld betrifft geht das Gericht von einem Gelegenheitsdiebstahl aus. Das Vorgehen des IV-Rentners passe nicht mit einer Planung der Tat zusammen. Strafmildernd wirkt sich die diagnostizierte verminderte Steuerungsfähigkeit des IV-Rentners aus. Ausserdem habe er aufgrund seiner desolaten Lebenssituation unter seelischer Belastung gelitten.
Vom Landgericht war der IV-Rentner zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt worden. Entgegen dem Obergericht ging das Landgericht von einem Mord aus. Es stützte sich dabei vor allem auf die Brutalität, die durch die Messerstiche gegeben war. Die Entwendung des Geldes wurde ebenfalls als Diebstahl qualifiziert. (zf)