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Abstimmungen

Urner Regierung rüstet sich für das E-Voting

Im Kanton Uri sollen die Stimmberechtigten die Möglichkeit erhalten, elektronisch ihre Stimme abzugeben. Dies schlägt der Regierungsrat vor. Damit das E-Voting umgesetzt werden kann, müssen sich die Kandidaten neu bei Majorzwahlen offiziell anmelden.

Der Regierungsrat hat eine Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und Volksrechte in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 15. Oktober, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.

Die wichtigste in der Gesetzesrevision vorgesehene Neuerung ist die Einführung des E-Voting. Nach einer kurzen Einführungsphase mit einem Testlauf in Pilotgemeinden soll die elektronische Stimmabgabe der gesamten Stimmbürgerschaft offenstehen.

Geplant ist, dass sich die Stimmberechtigten, die elektronisch ihre Stimme abgeben wollen, anmelden müssen. Ziel ist ein möglichst papierarmes oder sogar papierloses Verfahren.

Registrierte E-Voter werden somit kein Abstimmungsbüchlein mehr im Briefkasten vorfinden, sondern dieses elektronisch einsehen können. In einer Übergangsphase werden sie noch den Stimmrechtsausweis in gedruckter Form per Post erhalten. Eine Abmeldung vom elektronischen Abstimmungsverfahren soll möglich sein.

Neues Vorschlagsverfahren

Dank E-Voting hätten die Stimmberechtigten die Möglichkeit, zeit- und ortsunabhängig ihre Stimme abzugeben, schreibt der Regierungsrat. Die Kosten für Druck, Porti und Spedition liessen sich verringern. Ein Vorteil sei ferner, dass E-Voting die ungültige Stimmabgabe verunmögliche und den Aufwand beim Auszählen der Stimmen verringere.

Damit bei Majorzwahlen die elektronisch abgegebenen Stimmen ermittelt werden können, muss der Kanton Uri das sogenannte Vorschlagsverfahren einführen. Kandidaten müssten sich somit neu innerhalb einer Frist melden, um gewählt werden zu können. Wilde Kandidaturen in letzter Minute wären nicht mehr möglich.

Das Vorschlagsverfahren für Majorzwahlen erfordere ein Umdenken, schreibt der Regierungsrat. Es verlange in der Wahlvorbereitung mehr Planung als bisher. Auch werde die Auswahlmöglichkeit der Stimmberechtigten auf die formell als Kandidaten gemeldeten Personen eingeschränkt. Anderseits schaffe das Vorschlagsverfahren mehr Transparenz und ermögliche das E-Voting.

Zahlreiche Versuche

Der Urner Regierungsrat hatte bereit 2012 eine Teilnahme an Versuchen zur elektronischen Stimmabgabe beschlossen. Wegen organisatorischen und sicherheitstechnischen Bedenken wurde das Vorhaben aber 2013 sistiert.

Der Bundesrat hatte im April 2017 eine Gesetzesänderung für eine flächendeckende Einführung des E-Voting angestossen. Beim nächsten nationalen Urnengang vom 24. September wird es Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe in acht Kantonen geben. Die Mehrheit nutzt das System des Kantons Genf, die Minderheit dasjenige der Post. (sda)

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