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Justiz

Urner Gerichte sollen weiterhin auch aus Laien bestehen

An den Urner Gerichten sollen weiter Laien Recht sprechen, gleichzeitig soll juristisches Fachwissen garantiert sein. Dies schlägt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft zur Revision des Gerichtswesens vor.

Wie aus einer Mitteilung des Regierungsrates vom Dienstag hervorgeht, soll mit der Revision das heutige Gerichtswesen grundsätzlich erhalten bleiben. So soll es vorderhand weiterhin die zwei Gerichtskreise Uri und Urseren geben, obwohl der Kreis Urseren mit 1780 Einwohnern viel kleiner ist als der Kreis Uri mit 34'220 Einwohnern.

Der Gerichtsbezirk Urseren habe eine lange Tradition, schreibt der Regierungsrat. Diese lasse sich nicht einfach mit einer Gesetzesrevision beiseite schieben. Zudem dürften es in Andermatt wegen des aufstrebenden Tourismus mehr Rechtsfälle geben. Es gelte deswegen, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung dieses Kantonsteils abzuwarten.

Amtszeit verlängern

Festhalten will der Regierungsrat auch an der Volkswahl der Richter. Auch hier beruft er sich auf die Tradition und die überschaubaren Verhältnisse. Die Amtsdauer soll aber von vier auf sechs Jahre verlängert werden.

Damit solle die Unabhängigkeit der Richter gestärkt werden, denn einer Volkswahl bestehe die Gefahr, dass Richter ihre Rechtsprechung kurz vor den Wahlen auf die mutmassliche Akzeptanz der Stimmbürgerschaft ausrichte, schreibt der Regierungsrat.

«Heimweh-Urner» als Richter

Neu sollen nicht nur Urner Stimmberechtigte ans Gericht gewählt werden können, sondern auch Auswärtige. Die Öffnung der passiven Wahlfähigkeit erlaube, etwa «Heimweh-Urner» zu gewinnen, die sich aus fachlicher oder rechtlicher Sicht besonders für die Aufgabe eigneten.

Am Laienrichtertum soll festgehalten werden. Um Recht zu sprechen, seien verschiedene Kompetenzen nötig, die Laienrichter einbringen könnten, schreibt der Regierungsrat. Auf die Rechtskunde könne aber nicht verzichtet werden.

Es sei deswegen angezeigt, sowohl für das Präsidium wie auch das Vizepräsidium der beiden Landgerichte und des Obergerichts eine abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften zu verlangen, teilte der Regierungsrat mit. Die Präsidien müssten bei Amtsantritt Wohnsitz im Kanton haben. (sda)

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