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Kinderbetreuung

Künftig bis zu vier Babys in Zuger Kindertagesstätten

Der Zuger Regierungsrat will die Vorgaben für Kinderbetreuungsstätten etwas lockern: In altersgemischten Gruppen von Kindertagesstätten sollen künftig bis zu vier statt wie bisher nur zwei Kinder unter 18 Monaten betreut werden dürfen.

Er führt bis am 20. September eine Vernehmlassung durch, wie er am Mittwoch mitteilte. Geändert werden soll die Verordnung zum Kinderbetreuungsgesetz. Geplant ist dabei auch, den Betreuungsschlüssel leicht zu erhöhen, um dem grösseren Betreuungsaufwand von Babys Rechnung zu tragen.

Die Mindestpräsenz des Betreuungspersonals während der Randzeiten soll dagegen gelockert werden, weil die Gruppen dann meist noch nicht oder nicht mehr vollzählig sind. Der Regierungsrat komme damit einem Bedürfnis der Kindertagesstätten nach mehr Spielraum entgegen.

Laut Regierungsrat sind auch die Verantwortlichen in den Gemeinden der Überzeugung, dass von den heutigen absoluten Forderungen abgewichen werden kann, "ohne dass dabei das Wohl der betreuten Kinder gefährdet wäre". Die Änderungen haben gemäss Regierungsrat keine direkten finanziellen Auswirkungen. (sda)

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