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Kunstaffäre

Juristischer Sieg für Genfer Kunsthändler

Der Kunsthändler Yves Bouvier hat nach Ansicht der Genfer Staatsanwaltschaft den russischen Milliardär Dmitri Rybolowlev nicht betrogen. Sie hat das Verfahren gegen Bouvier eingestellt. Die Anwälte des Oligarchen kündigen derweil Rekurs an.
Der Genfer Kunsthändler Yves Bouvier erzielt einen juristischen Sieg. Das letzte Wort in der Kunstaffäre ist aber noch nicht gesprochen. (Archivbild)
Bild: Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Sie würden den Fall "in den nächsten Tagen" an die Genfer Berufungskammer für Strafsachen weiterziehen, kündigten sie am Freitag in einer Medienmitteilung an. Daraus geht hervor, dass der erste Staatsanwalt am Mittwoch die Einstellung des seit 2017 laufenden Verfahrens verfügt hat.

Aus den bereits an die Genfer Staatsanwaltschaft übermittelten Dokumenten gehe eindeutig hervor, dass Bouvier ein doppeltes Spiel treibe, schreiben die Anwälte von Rybolowlew. Und es würden immer wieder neue Beweise vorgelegt.

"Opportunistischer Entscheid"

Die einseitige Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, sei opportunistisch, heisst es weiter. Es sei unerlässlich, dass dieser Fall - einer der schwerwiegendsten der Kunstwelt überhaupt - ordnungsgemäss untersucht und beurteilt werde. Und dies müsse in der Schweiz geschehen, einem der wichtigsten internationalen Zentren des Kunstmarktes, um die nötige Sicherheit und Transparenz zu schaffen.

Der Eigentümer und Präsident des Fussballvereins AS Monaco bezichtigt den Genfer Kunsthändler, mit dem er zuvor jahrelang befreundet war, ihm 38 Kunstwerke zu einem überhöhten Preis verkauft zu haben. Dadurch habe er rund eine Milliarde Franken verloren. Unter den Objekten sind Bilder bekannter Maler wie Pablo Picasso, Amedeo Modigliani und Gustav Klimt.

"Totaler Sieg"

Die Anwälte Bouviers zeigten sich ihrerseits über die Einstellung des Verfahrens erfreut. Sie weisen darauf hin, dass Rybolowlew alle neun Prozesse, die er gegen den Kunsthändler angestrengt hatte, verloren hat, "darunter in Singapur, Hongkong, New York und Monaco".

Bouvier kommentierte den Entscheid der Staatsanwaltschaft als einen "totalen Sieg". Die Angriffe von Rybolowlew auf ihn hätten nichts mit dem Verkauf von Kunstobjekten zu tun. Die Scheidung des russischen Milliardärs im Jahr 2015 sei der wahre Grund gewesen, ihn anzugreifen. Rybolowlew habe in der, wie Bouvier es nannte, "teuersten Scheidung der Geschichte" den Wert seiner Kunstsammlung herabsetzen wollen.

"Astronomischer Schadenersatz"

Bouvier, der nach eigenen Angaben 40 Millionen Franken allein für Anwaltskosten ausgegeben hat, holt nun zum Gegenschlag aus. Gegenüber dem Westschweizer Fernsehen RTS sagte Bouvier, er werde von Rybolowlew einen "astronomischen Schadenersatz" fordern.

"Wir werden eine Forderung stellen, die dem tatsächlich erlittenen Schaden entspricht, der sich auf mehr als eine Milliarde Franken beläuft", sagte der Kunsthändler. "Er hat mein Geschäft zerstört, meine Galerien, meine Zollfreilager, meine Restaurierungswerkstätten, meine Expertenworkshops, meine Analysewerkstätten." (sda)