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Bundesgericht

Tschagajew-Urteil geht an Vorinstanz zurück

Das Bundesgericht hat das Urteil gegen den Tschetschenen Bulat Tschagajew im Zusammenhang mit dem Konkurs des FC Neuchâtel Xamax aufgehoben. Die kantonale Instanz muss genauere Zahlen und Begründungen zur Verschuldung des Fussballclubs liefern
Der Fall von Bulat Tschagajew geht zurück ans Kantonsgericht Neuenburg. (Archivfoto)
Bild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Tschagajew somit teilweise gutgeheissen. Der Tschetschene wurde Ende September 2017 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Hälfte davon sollte er absitzen, wobei die Untersuchungshaft von 121 Tagen angerechnet wurde.

Das Kantonsgericht Neuenburg hatte Tschagajew der ungetreuen Geschäftsführung, der Misswirtschaft, eines Quellensteuer-Vergehens sowie des versuchten Betrugs und der Urkundenfälschung für schuldig befunden.

In seinem aktuellen Entscheid führt das Bundesgericht aus, das Kantonsgericht habe nicht aufgezeigt, wie stark der Fussball-Club bei der Übernahme und zum Zeitpunkt des Konkurses verschuldet gewesen sei.

Weiter sei nicht klar, welche konkreten Handlungen Tschagajews zur Verschlechterung der finanziellen Situation beigetragen hätten. Auch im Zusammenhang zum Vorwurf des Quellensteuer-Vergehens muss das Kantonsgericht präzisere Informationen liefern.

Tschagajew war 2011 in Neuenburg als neuer Investor des Traditionsklubs Neuchâtel Xamax gefeiert worden. Unter seiner Führung ging der Verein allerdings am 26. Januar 2012 innerhalb von nur acht Monaten Konkurs und verlor die Lizenz für die Super-League. Zurück blieb ein Schuldenberg von rund 23 Millionen Franken. Tschagajew wurde daraufhin in Untersuchungshaft gesetzt, aus der er nach vier Monaten gegen eine Kaution frei kam.

Im August 2013 musste der tschetschenische Geschäftsmann die Schweiz auf Weisung des Kantons Waadt verlassen. Seine Villa in Saint-Sulpice VD wurde für 2,5 Millionen Franken versteigert. (Urteil 6B_1269/2017 vom 16.01.2019) (sda)