Abgesagt werden alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen der Fasnacht, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Darunter fielen insbesondere der Morgenstreich, der Umzug, Veranstaltungen mit Schnitzelbänken, Guggenkonzerte sowie diverse Schlussveranstaltungen, die nach den eigentlichen Fasnachtstagen vom 2. bis 4. März geplant sind.
Die Gastronomiebetriebe könnten ihren ordentlichen Betrieb aufrechterhalten, heisst es weiter. Die Regierung appelliert an die Eigenverantwortung und Solidarität der Bevölkerung. (sda)