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Beschaffungen

Beschaffungsrecht bleibt umstritten

Bei der Revision des Beschaffungsrechts zeichnet sich noch keine Einigung zwischen den Räten ab. Der Nationalrat hat am Mittwoch bei der umstrittensten Frage auf seinem Standpunkt beharrt.
Schweizer Unternehmen haben höhere Kosten als die ausländische Konkurrenz. Trotzdem lehnt der Nationalrat einen "Heimatschutz"-Artikel bei Beschaffungen ab. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/MARA TRUOG

Im Zentrum der Diskussion stand der Entscheid des Ständerats, Kaufkraftunterschiede als Zuschlagskriterium zu berücksichtigen. Damit will die kleine Kammer Schweizer KMU besser vor Konkurrenz aus Tiefpreisländern schützen. Das Konzept hatte auch Anhänger im Nationalrat, vor allem bei der SVP.

Die einheimischen Unternehmen brauchten gleich lange Spiesse, um im Hochpreisland Schweiz bestehen zu können, argumentierte deren Sprecherin Sylvia Flückiger (AG). Das sei gleichzeitig der beste Lohnschutz. Dafür ist die SVP sogar bereit, die Bürokratie in Kauf zu nehmen, die die nötigen Nachweise mit sich bringen würden.

Verstoss gegen WTO-Recht

Gleichzeitig nähme die Schweiz auch noch eine Prozesswelle in Kauf, sagte Prisca Birrer (SP/LU). Laut Finanzminister Ueli Maurer verstösst die Berücksichtigung der Kaufkraft beim Zuschlag nämlich gegen WTO-Recht. Die Vorschrift sei aber auch aus praktischen Gründen nicht umsetzbar, weil für jede einzelne Komponente eines Produkts ein angemessener Preis festgelegt werden müsste, sagte Beat Flach (GLP/AG).

Er erinnerte auch daran, dass die Schweiz vom Weltmarkt profitiere wie kaum ein anderes Land. Fairerweise müsse ausländischen Unternehmen darum umgekehrt Zugang zum Schweizer Markt gewährt werden, sagte die Grüne Regula Rytz (BE). Sie warnte vor einem Preiswettbewerb: Kriterien wie Nachhaltigkeit oder technischer Wert sorgten für einen Qualitätswettbewerb, dabei hätten Schweizer Unternehmen die Nase vorn.

Der Nationalrat lehnte es schliesslich mit 114 zu 74 Stimmen ab, Kaufkraftunterschiede zu berücksichtigen. Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs soll das unterschiedliche Preisniveau aber berücksichtigt werden können. Beim Zuschlag keine Rolle spielen sollen hingegen Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende und Langzeitarbeitslose beim Anbieter.

Bundesrat regelt Einsichtsrecht

Der Nationalrat sprach sich auch gegen jegliche Schutzgebühren aus. Beat Flach (GLP/AG) setzte sich vergeblich für die Variante des Ständerats ein, der immerhin kostendeckende Schutzgebühren zulassen wollte.

Eingelenkt hat der Nationalrat beim Einsichtsrecht. Der Bundesrat will Ausschreibungsunterlagen der Geheimhaltung unterstellen. Der Nationalrat lehnte das zunächst ab. Der Ständerat hingegen beschloss, die Regelung des Einsichtsrechts dem Bundesrat zu überlassen. Dem hat sich die grosse Kammer nun mit 121 zu 60 Stimmen angeschlossen.

Bei der letzten Beratung war der Ständerat dem Nationalrat in einem wichtigen Punkt entgegengekommen: Ein Anbieter muss die Lohn- und Arbeitsschutzbedingungen am Ort einhalten, an dem die Leistung erbracht wird. Zuvor hatte er sich für die Vorschriften am Sitz der Firma ausgesprochen.

Ende der Beratungen

Für die Bereinigung der verbleibenden Differenzen bleibt nicht mehr viel Spielraum. Voraussichtlich morgen Donnerstag berät der Ständerat ein letztes Mal über die Vorlage. Danach wird die Totalrevision des Beschaffungsrechts ein Fall für die Einigungskonferenz.

Diese ist nötig wegen einer Änderung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Im gleichen Zug wird das Beschaffungsrecht von Bund und Kantonen angeglichen. (sda)