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Schweiz

Die Überbrückungsrente muss in die Extraschlaufe

Sollen ältere Ausgesteuerte eine Überbrückungsrente erhalten? Nationalrat und Ständerat streiten um die letzten Details. Sollte nächste Woche keine Einigung gefunden werden, droht der Vorlage das Aus.
Ältere Arbeitslose sollen zur Abfederung eine Überbrückungsrente erhalten.   (Donato Caspari)

(mg) Noch ist die letzte Differenz bei den Überbrückungsleistungen nicht vom Tisch: Der Nationalrat hat am Dienstag an seinem Vorschlag bei den Leistungsobergrenzen festgehalten. Geht es nach der grossen Kammer, sollen alleinstehende Personen maximal 43'762 Franken pro Jahr erhalten – dies entspricht den 2,25-fachen der Kosten für den allgemeinen Lebensbedarf. Der Ständerat hatte vorgeschlagen, dass der Maximalbetrag rund 5000 Franken niedriger ausfällt. Als Kompromissvorschlag des Nationalrats fliesst dafür jetzt ein, dass die Krankheits- und Behinderungskosten in diesen Maximalbetrag eingerechnet werden und nicht wie bisher vorgesehen separat gerechnet werden.

Da diese Differenz nicht bereinigt werden konnte, wird jetzt eine Einigungskonferenz eingesetzt. Über deren Kompromissvorschlag sollen die Räte in der kommenden Woche befinden. Anspruch auf sogenannte Überbrückungsleistungen haben ältere Ausgesteuerte über 60 Jahren. In den ersten Behandlungsrunden hatten National- und Ständerat wiederholt Kürzungen an der Vorlage angebracht und zudem die Zulassungsbedingungen verschärft.

«Diese Rente kommt zur absoluten Unzeit»

Zusätzlich unter Beschuss gekommen waren die Überbrückungsrenten wegen der Coronakrise. So äusserte etwa Avenir Suisse wegen der Mehrbelastung für den Bundeshaushalt Bedenken. Auch im Parlament gab es mahnende Stimmen. «Diese Rente kommt zur absoluten Unzeit», sagte Albert Rösti (SVP/BE), «wir haben viele Menschen in Kurzarbeit und eine solche Rente ist ein falsches Signal an Arbeitgeber».

Laut Bundesrat Alain Berset gehe es bei dieser Differenz am Schluss nur um ein Prozent der Gesamtsumme. «Das ist wenig Geld, aber für die betroffenen Personen ein wichtiges Zeichen», so Berset. Das Parlament sei ja in den vorangegangen Debatten schon weit von der bundesrätlichen Version abgekommen. Mattea Meyer (SP/ZH) sagte namens der Kommission, dass man davon ausgehe, dass rund 3400 Personen jährlich eine solche Rente erhalten würden.

Gegen die Kombination der Rente und Krankheitsgeld hatte eine Kommissionsminderheit vergeblich gekämpft. «Es wäre sehr würdig und ein schönes, ein wichtiges Zeichen an Menschen, die ohnehin in einer schwierigen Situation sind», sagte Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Ihr Antrag blieb aber chancenlos. Sollte der Vorschlag der Einigungskonferenz in einem der beiden Räte scheitern, ist die Vorlage endgültig vom Tisch. Gegenüber dem «Blick» hatte SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi am Dienstag angekündigt, dass die SVP allenfalls das Referendum ergreifen werde.