Die Läden hätten dann eine Stunde länger geöffnet werden sollen. Daraus wird nun aber nichts, denn die Beschwerde kann zwar noch weitergezogen werden, hat aber keine aufschiebende Wirkung, wie Oberamtmann Carl-Alex Ridoré am Montag bekanntgab.
Ridoré stützte seine Begründung insbesondere auf einen Artikel in der kantonalen Gesetzgebung, der Gleichbehandlung der Geschäfte im ganzen Kanton verlangt.
Die Gewerkschaft Unia hatte gegen den Entscheid der Stadt Freiburg Beschwerde erhoben. Sie zeigte sich am Montag zufrieden mit dem Entscheid. Dieser halte nota bene fest, dass längere Ladenöffnungszeiten keinen sozio-kulturellen Aspekt hätten. Stattdessen handle es sich um eine verkappte wirtschaftliche Massnahme. (sda)