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Invalidenversicherung

Kürzung der Kinderrenten bleibt Thema

IV-Rentnerinnen und -Rentner sollen für ihre Kinder weniger Geld erhalten. Die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) beharrt darauf, die Kinderrenten um 25 Prozent zu senken. Im Ständerat war das chancenlos gewesen.
Die Nationalratskommission bleibt dabei: Die Renten für Kinder von IV-Bezügerinnen und -Bezügern sollen gekürzt weden. (Themenbild)
Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die SGK liess sich aber nicht davon abbringen. Sie beantragt ihrem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, an seiner Position festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kinderrenten sollen von 40 auf 30 Prozent einer IV-Rente gesenkt werden.

Die Kommission hält auch daran fest, die Kinderrenten umzubenennen. Der Nationalrat hatte bei der ersten Beratung beschlossen, sie in "Zulage für Eltern" umzutaufen. Der Ständerat blieb beim heutigen Begriff "Kinderrenten". Nun schlägt die Nationalratskommission den Begriff "Zusatzrente für Eltern" vor.

Die Kürzung begründet die Mehrheit der Kommission damit, dass die IV entlastet werden müsse. Die Minderheit argumentiert, ein Teil der IV-Rentnerinnen und -Rentner werde bereits mit dem Übergang zu einem stufenlosen Rentensystem finanziell schlechter gestellt. Ihnen sollten nicht auch noch die Kinderrenten gekürzt werden.

IV-Familien schon heute ärmer

Zudem habe sich seit der letzten Beratung im Nationalrat gezeigt, dass Familien mit Kinderrenten und Ergänzungsleistungen weniger Geld zur Verfügung hätten als vergleichbare Familien ohne Kinderrenten und Ergänzungsleistungen, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner einer Kürzung. Die Ständeratskommission hatte dies von der Bundesverwaltung berechnen lassen. In der Folge sprach sich der Ständerat oppositionslos gegen eine Kürzung der Kinderrenten aus.

Dem Ständerat gefolgt ist die Nationalratskommission bei der Frage, ab welchem Alter beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem die Besitzstandwahrung gelten soll. Wie der Ständerat will sie, dass Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren keine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen. Der Nationalrat hatte sich bei der ersten Beratung für eine Grenze von 60 Jahren ausgesprochen.

Vollrente ab 70 Prozent Invalidität

Mit dem stufenlosen System will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Mit dem heutigen System ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall. Eine Vollrente soll wie heute ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden. Dem haben beide Räte bereits zugestimmt.

Schlechter weg kommen mit dem stufenlosen System Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 69 Prozent, die heute eine Dreiviertelsrente erhalten. Verbesserungen gibt es für Personen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 59 Prozent.

Tonaufnahmen archivieren

Neue Regeln sind auch zu den Gutachten geplant. Hier folgte die Nationalratskommission ebenfalls dem Ständerat. Das Ziel sind bessere Grundlagen für beide Seiten bei Streitigkeiten. Der Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, dass Interviews zwischen dem Versicherten und dem Gutachter protokolliert und in die Akten aufgenommen werden, sofern der Versicherte es nicht anders bestimmt.

Der Ständerat will auf die Protokollierung verzichten, auch aus Kostengründen. Die Interviews sollen stattdessen in Form von Tonaufnahmen in die Akten aufgenommen werden. Damit ist die Nationalratskommission nun einverstanden.

Neuer Nationalrat entscheidet

Der Nationalrat wird in der Wintersession entscheiden, in neuer Zusammensetzung. Unbestritten war in den Räten die Stossrichtung der Reform, der Fokus auf Jugendliche und psychisch Kranke. Das Ziel ist, früher einzugreifen und die Betroffenen besser zu begleiten. Ausserdem sollen Fehlanreize korrigiert werden.

So soll etwa das Taggeld für junge Versicherte der Höhe eines Lehrlingslohnes angeglichen werden. Heute bekommen Jugendliche mit IV-Leistungen häufig mehr als einen üblichen Lehrlingslohn. Diesen Änderungen haben beide Räte schon zugestimmt. (sda)