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Schweiz

Laubers Stellungskrieg - Bundesanwalt kündigt Rekurs gegen seine Lohnkürzung an

Wegen seiner Infantino-Treffen droht ihm der Untergang als Bundesanwalt – jetzt schiesst Michael Lauber aus vollen Rohren auf seine Aufsichtsbehörde.
In Bedrängnis: Michael Lauber, Bundesawalt.  (Blid: Peter Klaunzer / KEYSTONE)

Henry Habegger

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ist ein siebenköpfiges Gremium, das aus gestandenen Juristinnen und Juristen besteht, mit dem ehemaligen Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster als Präsidenten. Am 2. März 2020 erliess diese Behörde nach langer Untersuchung eine Disziplinarverfügung gegen Bundesanwalt Michael Lauber (54).

Ihr Befund war vernichtend. Der Bundesanwalt habe «verschiedene Amtspflichten verletzt», «mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft verletzt und die Untersuchung der AB-BA behindert». Er falle «durch Uneinsichtigkeit auf und zeigt im Kern ein falsches Berufsverständnis. Die Summe seiner Pflichtverletzungen ist erheblich». Die Aufsichtsbehörde kündigte an, Lauber während eines Jahres den Lohn (rund 300000 Franken) um acht Prozent zu kürzen.

Auslöser der Untersuchung waren Laubers nicht protokollierte und teilweise «vergessene» Geheim-Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino.

Laubers Frontalangriff auf seine Aufsicht

Knapp einen Monat später wird klar: Bundesanwalt Lauber zeigt weiterhin nicht die geringste Einsicht. Im Gegenteil, er schiesst jetzt aus vollen Rohren auf seine Aufsicht.

Dies wird aus einer CH Media vorliegenden Stellungnahme deutlich, die Lauber kürzlich ans Bundesstrafgericht in Bellinzona schickte. Er tat dies im Rahmen des derzeit wegen Corona sistierten Prozesses ums «Sommermärchen», bei dem es um ungeklärte Geldflüsse im Vorfeld der Fussball-WM 2006 in Deutschland geht. Die Anwälte des ehemaligen Fifa-Generalsekretärs Urs Linsi, einem von vier Beschuldigten, verlangen den Ausstand der Bundesanwaltschaft. Wegen Laubers Fifa-Kungelei. Auch für unabhängige Juristen ist klar, dass diese einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaats verletzte: das Recht auf ein faires Verfahren.

Reihenweise schwere Vorwürfe

Doch Lauber dreht den Spiess um. Die Verfügung seiner Aufsicht sei «unrechtmässig erstellt wie publiziert» worden und weise «einen persönlichkeitsverletzenden Inhalt» auf, schreibt zum Ausstandsbegehren. Die Behauptung seiner Aufsicht, dass er «wissentlich und willentlich die Unwahrheit» gesagt habe über die Infantino-Treffen, «ist falsch und eine reine Unterstellung». Die Verfügung sei «nicht rechtskräftig, die darin «vorgenommenen Behauptungen und Wertungen werden von mir vollumfänglich bestritten.» Die Vorwürfe an ihn seien «konstruiert», die AB-BA habe die «nicht rechtskräftige Verfügung aus einem Disziplinarverfahren» ohne erkennbare Rechtsgrundlage publiziert.

Er deckt seine Aufsicht mit weiteren schweren Vorwürfen ein. Beispielsweise: «In Verletzung der Schutznormen des Strafbehördenorganisationsgesetzes» masse sich «unter dem Deckmantel eines Disziplinarverfahrens» an, die prozessuale Durchführung eines laufenden Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft zu beurteilen.

Fristverlängerung dank Coronavirus

Lauber will bis ans bittere Ende gehen. «Ich werde die Verfügung deshalb zusammen mit meiner Rechtsvertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten», kündigt er in seiner Stellungnahme an. Er hat jetzt «dank» der Coronakrise sogar noch mehr Zeit als vorgesehen, seine Beschwerde zu formulieren. Weil der Bundesrat einen Fristenstillstand vom 21. März bis zum 19. April verordnet hat, läuft die Beschwerdefrist statt am 2. April erst Ende April ab.

Der oberste Strafverfolger des Landes im Stellungskrieg. Mit teuren Zürcher Anwälten, deren Honorare er vom Bund bezahlen lässt. Auch für das Parlament wird die Sache immer peinlicher. Es hat den seit langem umstrittenen Lauber letztes Jahr knapp für vier Jahre im Amt bestätigt. Selbst wenn das Parlament den Bundesanwalt des Amtes entheben möchte, was viele als letzten Ausweg sehen: Derzeit sind den Politikern die Hände gebunden – weil sie wegen der Coronakrise nicht tagen.

Jetzt drohen der Schweizer Strafjustiz jahrelange Querelen und Lähmung. Denn der mit seiner Aufsicht hoffnungslos verkrachte Bundesanwalt kann nach dem Bundesverwaltungsgericht auch noch das Bundesgericht anrufen. «Der Schweiz und ihrer Justiz entsteht grösster Schaden im In- und Ausland», sagt ein besorgter Beobachter.

«Sommermärchen» droht Totalschaden

Ein Waterloo droht Lauber auch am «Sommermärchen». Das Bundesstrafgericht hat Mitte März bereits festgestellt: Die Verfügung der AB-BA bringe «Umstände zu Tage, die umfassende Beweisverwertungsverbote zur Folge haben könnten». Beobachter rechnen damit, dass das Gericht das Verfahren einstellt oder die Anklage zurückweist. So oder so ist der Fall tot, weil am 27. April die Verjährung eintritt.