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Schweiz

Schweiz hält Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Italien weiterhin aufrecht

Italien hebt die Einreisebeschränkungen zu seinen Nachbarstaaten ab Mittwoch, 3. Juni, auf. Die Schweiz hält dagegen eine gegenseitige Aufhebung der Beschränkungen für verfrüht.
Einreisebeschränkungen an der Südgrenze zu Italien bleiben wie hier m Zoll in Campocologno vorerst bestehen. (Keystone)

(dpo) Bis auf Weiteres hält die Schweiz an den geltenden Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Italien fest. Für eine Aufhebung der Grenzkontrollen an der Südgrenze sei es noch zu früh, schreiben das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) am Dienstag in einer Mitteilung. Die italienische Regierung sei über diesen Beschluss informiert worden.

Zur Einreise in die Schweiz ist weiterhin nur berechtigt, wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt, über eine ausländerrechtliche Bewilligung verfügt oder dringend persönliche Umstände geltend machen kann. Grenzgänger können wie bisher in die Schweiz einreisen, um hier zu arbeiten. Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 3. Juni nach Italien reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren.

Die Schweiz beabsichtige, das Grenzregime mit Italien möglichst rasch zu koordinieren und stehe diesbezüglich in engem Kontakt mit den italienischen Behörden, heisst es in der Mitteilung. Weiter will der Bundesrat in Absprache mit den betroffenen Grenzkantonen die Öffnung der Grenze mit den anderen Nachbarländern Italiens koordinieren. Ab dem 15. Juni werden die Einreisebeschränkungen zwischen der Schweiz, Deutschland, Österreich und Frankreich aufgehoben.