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Zivildienst

Sicherheitsdienstpflicht soll's richten

Die Kantone verlangen vom Bundesrat, zur Bestandssicherung von Armee und Zivilschutz die Sicherheitsdienstpflicht zu prüfen. Damit sollen Zivilschutz und Zivildienst zusammengelegt werden. Lücken beim Zivilschutz würden so geschlossen.
Die Sicherheitsdienstpflicht soll Bestandeslücken füllen: Zivilschützer, hier im Einsatz nach den Murgängen in Bondo. (Archiv)
Bild: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Mit der differenzierten Tauglichkeit bei der Aushebung und dem Zivildienst fehlt es den Kantonen zunehmend an Zivilschützern, wie die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) am Mittwoch mitteilte.

Durch erstere gehen Leute ins Militär, welche früher zivilschutztauglich gewesen wären. Letzterer entzieht dem Zivilschutz Militärdiensttaugliche. Standen dem Zivilschutz 2010 noch gut 8100 Personen neu zur Verfügung, waren es 2017 nur mehr 4800.

Unterbestände absehbar

Um den in der laufenden Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz angepeilten Bestand von 72'000 Zivilschutzangehörigen zu garantieren, müssten jährlich 6000 Kräfte zufliessen. Und um die Armee zu alimentieren, braucht es jährlich 18'000 ausgebildete Militärs. Gemäss der RK MZF dürfte das 2018 nicht erreicht werden.

Um den sich abzeichnenden Lücken zu begegnen, empfahl die Regierungskonferenz dem Bundesrat, die Sicherheitsdienstpflicht zu prüfen. Die Sicherheitsdienstpflicht hätte die Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz in einen Katastrophenschutz zur Folge. So lässt sich gemäss den kantonalen Sicherheitsdirektoren die Dienstpflicht vereinfachen. Und die Bestandsprobleme wären gelöst.

Dienstpflicht für Männer und Frauen

Entgegen der Empfehlung der Kantone ereilte der Bundesrat dem Verteidigungsdepartement am 28. Juni 2017 aber keinen Auftrag zur Prüfung der Sicherheitsdienstpflicht. Stattdessen muss die Arbeitsgruppe Alimentierung bis 2020 nur das sogenannte norwegische Modell studieren.

Dieses Modell umfasst eine Dienstpflicht für Frauen und Männer. Dabei geht es nicht darum, dass möglichst viele persönlich Dienst leisten. Stattdessen dient die Dienstpflicht als Grundlage für eine Auslese. Ob ein Mann oder eine Frau Dienst leistet, hängt vom Bedarf der Einsatzorganisationen ab. Damit könnten Spezialisten besser rekrutiert werden.

Die Sicherheitsdirektoren bitten nun in einem am Dienstag ans Verteidigungsdepartement verschickten Brief, der Bundesrat solle auf seinen Beschluss zurückkommen und auch die Sicherheitsdienstpflicht prüfen lassen. (sda)