(rwa) Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat einstimmig eine Beschwerde gegen die Berichterstattung von RSI im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen 2019 gutgeheissen. Die Kandidierenden der kleinen Parteien für den Ständerat im Kanton Tessin seien ungenügend berücksichtigt worden, schreibt die UBI in einer Mitteilung von Freitagabend. Aus ihrer Sicht hat RSI das Vielfaltsgebot verletzt.
Konkret waren in zahlreichen Radio- und Fernsehbeiträgen jeweils nur sechs von neun Kandidierenden für den Tessiner Ständerat präsentiert worden. Die drei Kandidierenden von zwei kleinen Parteien wurden gar nicht erwähnt. Eine Vertreterin der Lega Verde hatte darauf gerügt, die Gruppierung sei gegenüber anderen Parteien benachteiligt worden.