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Schweiz

Wegen Corona: Bern lässt Gefangene frei – Infektionen hinter Gittern nehmen zu

In 35 Fällen wurde das Coronavirus in Schweizer Justizvollzugsanstalten nachgewiesen. Einige schicken Insassen wegen der Pandemie nach Hause. Andere haben mehr Platz, weil die Kriminalität sinkt.

Gegen diesen Eindringling sind die Sicherheitssysteme machtlos: Das neue Coronavirus wurde bereits in 35 Fällen in Gefängnissen und anderen Anstalten des Freiheitsentzugs der Schweiz nachgewiesen. In zwei Fällen sind Insassen erkrankt, in den übrigen 33 ist Personal betroffen. Diese Zahlen nennt die Konferenz der Kantonalen J­ustiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) auf Anfrage.

Die Zahlen steigen. Diese Woche sind acht neue Fälle hinzugekommen. Die Dunkelziffer ist gross. «Aufgrund fehlender Testkapazitäten» könnten die effektiven Erkrankungsfälle höher sein, heisst es bei der KKJPD. Die Kantone würden also mehr Tests in Gefängnissen durchführen, wenn sie dies könnten.

Wo das Virus nachgewiesen wurde, gibt die KKJPD nicht bekannt – «aus Gründen der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten». Die Aussage zeigt, wie angespannt die Lage ist.

Alle Anstalten versuchen derzeit, die Belegung so tief wie möglich zu halten, um genügend Kapazitäten für den Krisenfall zu haben. Eine aussergewöhnliche Massnahme ergreift der Kanton Bern: Wegen der Pandemie hat er 27 Gefangene nach Hause geschickt, wie Olivier ­Aebischer vom Amt für Justizvollzug auf Anfrage sagt.

Die Hälfte davon befand sich im offenen Vollzug, die andere in Halbgefangenschaft. In beiden Haftformen mussten die Insassen nur die Nacht in einer Anstalt verbringen. Tagsüber hatten sie viele Freiheiten. Die Personen, die nun wegen des Notstandes unverhofft in die Freiheit entlassen wurden, gehören einer Coronarisikogruppe an und verfügen über ein intaktes soziales Umfeld.

Hinzu kommt eine weitere Massnahme, welche die Belegung tief hält: Leute, die eine Kurzstrafe absitzen müssen, weil sie zum Beispiel eine Busse nicht bezahlt haben, werden in der Regel nicht aufgeboten. Sie müssen ihre Strafe erst absitzen, wenn die Pandemie vorbei ist.

Noch weiter geht der Kanton Genf: Der Generalstaatsanwalt hat die Weisung erlassen, dass Kleinkriminelle derzeit gar nicht erst verhaftet werden. Die Polizei verfolgt nur noch Schwerkriminelle.

Teilweise sinkt die Belegung aber auch von allein. Es ist eine Nebenwirkung des Notstandes: Wo das gesellschaftliche Leben zum Erliegen kommt, geht die Kriminalität zurück und Verhaftungen werden selten.

Der Notstand führt zu einem Rückgang der Gewalt

Marcel Ruf ist Direktor der Justizvollzugsanstalt Lenzburg. Derzeit wacht er über 300 Gefangene, was einer Belegung von 80 Prozent entspricht. Er sagt: «Uns kommt momentan entgegen, dass mit dem Notstand die Kriminalität eindeutig rückgängig ist.»

Deshalb seien derzeit mehr Gefängnisplätze frei als üblich. Er stellt bei folgenden Delikten einen Rückgang fest: Einbruch, Diebstahl, Raub und Körperverletzung im Ausgang. Nur in einem Bereich sei kein Rückgang spürbar: bei der häuslichen Gewalt. Allerdings sei bisher auch kein Anstieg festzustellen.

Im Gefängnis befindet sich das Leben ohnehin im Lockdown. Nun sind die Freiheitsrechte aber zusätzlich eingeschränkt geworden. Was bisher Abwechslung brachte, wurde weitgehend eingestellt. Interne Gewerbebetriebe und Fitnessräume wurden geschlossen.

Zudem gilt ein Besuchsverbot. In einigen Kantonen wie Basel-Stadt, Bern und Zürich sind Anwälte davon ausgenommen, in anderen wie dem Aargau dürfen auch diese nur noch telefonisch Kontakt zu ihren Klienten aufnehmen. Dafür wurde in den meisten Kantonen das Telefonguthaben der Insassen erhöht, in Bern um 20 Franken.

Zudem gibt es neue Kommunikationsmöglichkeiten. Wie in Schulen und Firmen führt der Notstand auch in vielen Gefängnissen zu einem Digitalisierungsschub. In Bern und Zürich führen Anstalten Videotelefonie ein. Sie richten Computer mit Skype ein, damit die Insassen ihre Angehörigen weiterhin sehen können.

Die Social-Distancing-Regeln werden hinter Gittern besonders streng umgesetzt. In Lenzburg sind die Toiletten und Garderoben für Mitarbeiter mit einem Couponsystem ausgerüstet. Nur eine Person darf sich im Raum aufhalten. Mit Absperrungen und Trennwänden wird zudem auf Treppen und in Gängen Einbahnverkehr eingeführt.

Direktor Ruf sagt: «Die Stimmung im Gefängnis ist wie draussen: Einige begrüssen die Massnahmen, andere finden sie übertrieben. Ohne Arbeit und ohne Besuch ist die Situation für die Gefangenen natürlich nicht einfach, gerade für jene, die Frau und Kinder haben.» Er merkt an, dass sich das Leben derzeit aber auch ausserhalb der Gefängnismauern anfühle, als wäre man eingesperrt.

Einige Gefängnisse wollen verhindern, dass ihre Covid-­19-Fälle publik werden. Der Kanton Zürich, wo mindestens eine Aufseherin infiziert ist, gibt keine Auskunft über seine Zahlen. Basel-Stadt und der Aargau melden null Fälle.

Transparenz schafft der Kanton Bern: Erkrankt ist eine Insassin der Justizvollzugsanstalt Hindelbank. Vermutlich hat sie sich auf einem bewilligten Ausgang angesteckt. Sie wurde auf die Isolierstation eines anderen Gefängnisses verlegt, wo sie die Krankheit überstanden hat. Erkrankt sind zudem vier Sicherheitsleute der Anstalt in Witzwil, alle haben nur milde Symptome. Zwei haben sich in der Freizeit angesteckt und das Virus danach vermutlich während der Arbeit ihren Kollegen übertragen.