notifications
Schwyz

55-Jähriger soll einen Überfall erfunden haben – jetzt wird er freigesprochen

Vom Einzelrichter des Strafgerichts Schwyz wurde ein Mann freigesprochen, dem Irreführung vorgeworfen wurde. Weil er seine Versicherung betrogen hat, wird er trotzdem bestraft.

(one) Ein heute 55-jähriger Schweizer, der beschuldigt worden war, einen Raubüberfall auf ihn erfunden zu haben, ist vom Einzelrichter des Strafgerichts vom Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege freigesprochen worden. Der Mann leidet seit dem Vorfall vom 10. September 2015, als er nach eigenen Angaben von einer unbekannten Person vom Velo gezogen und überfallen worden war, unter Panikattacken. Er befindet sich in psychiatrischer Behandlung.

Unklar blieb für den Einzelrichter, ob die Traumatisierung von einem Unfall oder Überfall herrühre. «Obschon sich die Unfalltheorie durchaus als wahrscheinlicher erweist, lässt sich die Überfalltheorie nicht mit hinreichender Sicherheit ausschliessen», schreibt der Einzelrichter in seiner Kurzbegründung.

Untersuchung wendete sich gegen den Mann

Als der Mann damals den Überfall der Polizei meldete, wendeten sich die Untersuchungen plötzlich gegen ihn. Die Polizei ging aufgrund mehrerer Indizien davon aus, dass der Mann den Überfall erfunden hatte, um sich Versicherungsleistungen zu erschleichen. Per Strafbefehl wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 30 Franken sowie einer Busse von 1050 Franken verurteilt. Dagegen wehrte sich der Mann vor dem Einzelrichter.

Der Beschuldigte wurde dennoch mit einer auf zwei Jahre bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken bestraft. Er wurde des Betrugs gegenüber seiner Versicherung schuldig gesprochen, da er trotz Arbeitsunfähigkeit eine Diplomprüfung abnahm, im Büro anwesend war und von der Versicherung Taggelder in der Höhe von rund 1300 Franken erhielt. Diesen Betrag muss er zurückerstatten.

Kommentare (0)