Die Untersuchungsbehörden haben in Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (SKSS) die technischen Abklärungen vor Ort abgeschlossen. Dabei wurden keine technischen Mängel an der Transportseilbahn festgestellt, wie die Kantonspolizei Schwyz am Freitag mitteilte.
Aufgrund der angetroffenen Situation und den Befragungen aller Beteiligten hat der 65-jährige Alpmitarbeiter, welcher die Verunfallten unerlaubterweise mit der Transportseilbahn zu Tal beförderte, eine Fehlbedienung ausgeführt. Dies hatte zur Folge, dass die Transportkiste immer schneller zu Tal fuhr, bis sie schlussendlich entgleiste und nach der Kollision mit einem Seilbahnmasten ins steile Waldgebiet abstürzte.
Ermittlungen auch gegen den Arbeitgeber
Die Staatsanwaltschaft March hat gegen zwei Personen ein Strafverfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung eröffnet. Das Verfahren richtet sich gegen den 65-jährigen Alpmitarbeiter, welcher die Bahn während der Unglücksfahrt bedient hatte, sowie gegen dessen 35-jährigen Arbeitgeber.
Beim Alpmitarbeiter handle es sich um eine nicht sehr erfahrene Person. Im Strafverfahren solle darum geklärt werden, ob der Mann von seinem Arbeitgeber genügend instruiert und beaufsichtigt worden sei, sagte der Leitende Staatsanwalt Patrick Fluri auf Anfrage.
Die Transportseilbahn ist am 3. August in Innerthal in ein steiles Waldgebiet abgestürzt. Dabei wurden eine 31-jährige Frau und ihr 38-jähriger Ehemann getötet. Das einjährige Kleinkind, welches sich ebenfalls in der Transportseilbahn befand, erlitt mittelschwere Verletzungen.
pd/zim/sda
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