Schwyz

Methoden des Staatsanwalts mit den Nazis verglichen

Ein Mann ist vom Kantonsgericht Schwyz wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Die Strafhöhe wurde allerdings massiv gekürzt - wegen der langen Verfahrensdauer.
Ein Informationsschild vor dem Kantonsgericht Schwyz. (Bild: Keystone/Ennio Leanza)
Lena Berger

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