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Schwyz

Paketdieb ergaunerte rund 66'000 Franken

Das Strafgericht verurteilte einen Italiener zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Der Fahrer einer Transportfirma durchsuchte Pakete auf deren Inhalt, und was er selbst gebrauchen konnte, lieferte er nicht aus. Zwischen dem 18. Januar und dem 29. Oktober 2018 gelang ihm der Diebstahl von 57 Paketen.

Ruggero Vercellone

Der 39-jährige Italiener war als Fahrer bei einer Transportfirma angestellt, die im Auftrag der Post im Raum Küssnacht, Schwyz und Zug Pakete zustellte. Aber nicht alle Pakete, die er den Kunden zustellen sollte, landeten dort. Denn der Beschuldigte behielt die Sendungen teilweise für sich. Er durchsuchte die Pakete auf deren Inhalt, und was er selbst gebrauchen konnte, lieferte er nicht aus. Zwischen dem 18. Januar und dem 29. Oktober 2018 gelang ihm der Diebstahl von 57 Paketen.

So hatte er es vor allem auf Schmuck, Notebooks, Gutscheine, Mobiltelefone und Nahrungsmittel abgesehen. In einem Fall behändigte er sogar eine Patek-Philippe-Armbanduhr im Wert von über 35'000 Franken. Gesamthaft erbeutete er so Waren im Wert von über 66'000 Franken. Zu den Geschädigten gehörten Private und Firmen und in einem Fall auch eine Kirchgemeinde.

Er habe damit seiner Familie in Italien ein besseres Leben bereiten wollen, erklärte die Staatsanwältin dem Strafgericht, das in Abwesenheit des Beschuldigten tagte. Der Italiener war untergetaucht und leistete der Aufforderung des Gerichts, vor Schranken zu erscheinen, zweimal keine Folge.

Freiheitsstrafe von 14 Monaten bedingt

Die Staatsanwältin forderte wegen gewerbsmässigen Diebstahls sowie mehrfacher Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten sowie für Strassenverkehrsdelikte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 1000 Franken. Zudem verlangte die Anklägerin einen Landesverweis von sieben Jahren.

Der Verteidiger hingegen bestritt den gewerbsmässigen Diebstahl, anerkannte aber die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Er beantragte eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 30 Franken sowie eine Busse von 330 Franken.

Das Strafgericht verurteilte den Mann zu einer auf zwei Jahre bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einem Landesverweis von zehn Jahren. Er habe das Post- und Fernmeldegeheimnis mehrfach verletzt. Zudem habe er sich des gewerbsmässigen Diebstahls schuldig gemacht. Die Zivilforderungen wurden gutgeheissen.

Die beschlagnahmten Gegenstände sowie Vermögenswerte werden der Kantonspolizei Schwyz zur gutscheinenden Verwendung überlassen. Dem Beschuldigten wurden zudem die Kosten im Gesamtbetrag von rund 68'000 Franken auferlegt.

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