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Schwyz

Kantonsrat gibt Datenschützer mehr Kompetenzen

Im Kanton Schwyz sollen die Behörden im Umgang mit den Daten der Bürger noch sorgfältiger umgehen müssen. Der Kantonsrat hat am Mittwoch ohne kontroverse Diskussion die Revision des Datenschutzgesetzes mit 91 zu 3 Stimmen gutgeheissen.

(sda) Mit der Gesetzesrevision erhält der Schwyzer Datenschutzbeauftragte mehr Kompetenzen, um die staatliche Datenbearbeitung zu beaufsichtigen. Anlass der Revision ist vor allem die Weiterentwicklung des europäischen Rechts. Robert Brändli (CVP), Sprecher der vorberatenden Kommission, sagte, weil die Vorlage übergeordnetes Recht nachvollziehe, sei der Spielraum klein.

Alexander Lacher (SVP) unterstützte die Vorlage, aber «mit wenig Begeisterung». Sie bringe mehr Verwaltungsaufwand. Ob damit die Daten der Bürger besser geschützt würden, sei aber fraglich. Thomas Büeler (SP) sagte, die Gesetzesrevision mache nur Sinn, wenn der kantonale Datenschutz personell aufgestockt werde.

Regierungsrat André Rüegsegger sagte, wichtig sei beim Datenschutz auch die Eigenverantwortlichkeit. Es nütze nichts, den Datenschutz zwischen Bürger und Staat auszubauen, wenn der Einzelne mit seinen Daten nicht sensibel umgehe.

Die neuen Bestimmungen sollen dazu führen, dass die Schwyzer Behörden eine erhöhte Sorgfalt walten lassen, wenn sie mit Personendaten zu tun haben. Ein neuer Schutzmechanismus ist etwa die Datenschutzfolgeabschätzung. Ergibt dies ein hohes Risiko, muss der Datenschutzbeauftragte eingeschaltet werden.

Mehr Gewicht im Datenschutz erhalten die Vorabkonsultationen. Der frühzeitige Einbezug des Datenschutzbeauftragten bei allen datenschutzrelevanten Vorhaben sei ein wirksames Mittel des präventiven Datenschutzes, erklärte der Regierungsrat.

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