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Kanton

Regierung schlägt noch tieferen Gewinnsteuersatz vor

Der Schwyzer Regierungsrat will das Wirtschaftswachstum vorantreiben - mit attraktiven Steuersätzen. Nach der Vernehmlassung zur Steuergesetzrevision präsentiert er dem Parlament nun einen noch tieferen Gewinnsteuersatz, als er ursprünglich vorgeschlagen hat.

Der Regierungsrat hatte zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Er nannte sie die Variante Steuersatzsenkung und die Variante Gesamtsteuersatz.

Wie er am Donnerstag mitteilte, sprachen sich die Vernehmlassungsteilnehmer mehrheitlich für die zweite Variante aus, allerdings verlangten sie einen noch tieferen Gewinnsteuersatz. Die Regierung schlug vor, einen im ganzen Kanton geltenden Steuersatz für die Gewinnsteuer von 5,8 Prozent und von 0,07 Promille für die Minimalsteuer einzuführen und damit einen Systemwechsel zu vollziehen. Die Vernehmlassungsteilnehmer wollten den Gewinnsteuersatz bei 5,14 Prozent festsetzen.

Ein solcher Steuersatz lässt sich nach Ansicht der Regierung aber aus dem zusätzlichen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer allein nicht finanzieren. Aus diesem Grund spreche sie sich nun für die Variante Steuersenkung aus, wolle aber den Gewinnsteuersatz noch weiter nach unten korrigieren.

Ursprünglich sah diese Variante vor, den Steuersatz für Unternehmensgewinne auf 2 Prozent (heute: 2,25 Prozent) und den Minimalsteuersatz auf 0,03 Promille (heute: 0,4 Promille) zu senken. In der nun dem Parlament präsentierten Vorlage schlägt die Regierung vor, den Gewinnsteuersatz bei 1,95 Prozent festzulegen.

Mit dem neuen Gewinnsteuersatz reduziere sich die effektive Steuerbelastung juristischer Personen in allen Gemeinden, hält die Regierung fest. In den Höfner Gemeinden Wollerau, Freienbach und Feusisberg läge sie neu mit rund 11,84 bis 12 Prozent auf einem «international sehr attraktiven Niveau».

Zudem könne mit einem Minimalsteuersatz von 0,03 Promille beim Kapital neu für alle Gesellschaften annähernd das gleiche attraktive Belastungsniveau erreicht werden, wie es heute nur für Statusgesellschaften bestehe.

Weiter will die Schwyzer Regierung für Forschung und Entwicklung einen zusätzlichen Abzug von 50 Prozent und für Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten eine maximale Entlastung von 90 Prozent einführen. Sie erhofft sich so einen positiven Anreiz für die unternehmerische Innovation. (sda) 

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