(sda) Der Regierungsrat habe das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, eine Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes vorzubereiten, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Die Vorlage solle sich auf die bundesrechtskonforme Ausgestaltung der drei bemängelten Regelungen beschränken.
Der Bundesrat hatte für den Kanton Schwyz einen Einzonungsstopp erlassen, weil sein Baugesetz mit den übergeordneten Raumplanungsvorschriften nicht konform sei. Eine Abstrafung gab es auch für die Kantone Genf, Luzern, Zug und Zürich.
Beim Kanton Schwyz bemängelt der Bund, dass dieser bei Einzonungen einen Freibetrag von 10'000 Franken auf der Mehrwertabgabe gewähre. Da der Abgabesatz im Kanton Schwyz bei den minimal vorgeschriebenen 20 Prozent liegt, wird dieser durch den Freibetrag faktisch unterschritten.
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