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Schwyz

Tatverdächtiger wird nach Mord an Mutter in Brunnen nicht angeklagt

Den grausamen Tod einer Bankfilialleiterin in Brunnen hat deren Sohn allein zu verantworten. Anklage wird aber keine erhoben.
(Archivbild: Bote der Urschweiz)

Anja Schelbert

Am 18. Oktober 2018 erschüt­terte der tragische Tod einer 56-Jährigen in Brunnen die Region. Weil eine ortsbekannte Bankfilialleiterin nicht zur Arbeit erschienen war, alarmierten ihre Arbeitskollegen die Polizei. Diese fand die verkohlte Leiche der Vermissten schliesslich an deren Wohnort im Gartenhäuschen. Der damals 19-jährige Sohn des Opfers flüchtete, wurde aber wenig später verhaftet. Er galt bald darauf als einziger Tatverdächtiger.

«Es war Mord und Störung des Totenfriedens», ist sich die Staatsanwaltschaft nun sicher. Trotzdem wird keine Anklage erhoben: «Der Beschuldigte ist als vollständig schuldunfähig einzustufen», erklärt die zuständige Staatsanwältin Ines Meier und ergänzt: «Stattdessen wurde beim Gericht am 23. September Antrag auf eine stationäre Massnahme gestellt.» Man könne rechtlich niemanden anklagen, dessen Schuldfähigkeit nicht gegeben sei. Der Entscheid stützt auf ein psychiatrisches Gutachten ab.

Unklar, wann der Täter auf freien Fuss kommt

Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte sich der stationären Massnahme in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt unterziehen muss. «Wie lange diese Massnahme dauert, kann pauschal nicht gesagt werden», erklärt Meier. Dies hänge stark vom Behandlungserfolg ab und sei schwer einschätzbar. Damit ist nicht klar, wann der Täter wieder auf freien Fuss kommt.

Die Behörden hätten in weniger als einem Jahr unter Hochdruck daran gearbeitet, den Tathergang zu rekonstruieren, so Meier weiter. Ob das Opfer in den Flammen gestorben oder anderweitig ermordet und dann verbrannt wurde, wird erst an der Gerichtsverhandlung vom 28. November bekannt. Gerüchte um mehrere Tatbeteiligte scheinen sich aber nicht zu bewahrheiten. «Es gibt keine Hinweise auf Mittäter», stellt Meier fest. Der Beschuldigte befindet sich aktuell im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Unklar bleibt, ob er geständig ist.

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