Kari Kälin
Andreas Dummermuth, Leiter der Ausgleichskasse und IV-Stelle Schwyz, hat vor der Abstimmung über das neue Überwachungsgesetz auf Medienanfragen hin Videos von observierten Personen herausgegeben. Der Bundesrat findet das «grundsätzlich problematisch», wie er am Montag in seiner schriftlichen Antwort auf eine Frage von Nationalrätin Silvia Schenker (SP, BS) festhielt. Ob Dummermuth damit Recht verletzt habe, müssten aber die Gerichte beurteilen.
Jetzt hakt Schenker nach. In der Fragestunde vom kommenden Montag will sie vom Bundesrat wissen, wie er verhindern wolle, dass Dummermuth oder andere Verantwortliche einer Sozialversicherung Observationsvideos Medien zur Verfügung stellen. Zudem fragt sie die Landesregierung, mit welchen Sanktionen Dummermuth zu rechnen habe.
Das Volk hiess das Gesetz zur Überwachung von mutmasslichen Sozialversicherungsbetrügern am 25. November deutlich gut. Politisch bleibt das Thema wegen der Kontroverse um die Weitergabe von Überwachungsvideos an die Medien auf der Agenda.
Dummermuth zeigte Verständnis für die bundesrätliche Kritik: «Es besteht in der Tat eine Problematik.» Es gebe wirklich ein Spannungsfeld zwischen zwei wichtigen Prinzipien in der Schweiz: Öffentlichkeitsprinzip und Persönlichkeitsschutz. Sowohl aus dem nationalen IV-Gesetz als auch aus dem Gesetz zum Öffentlichkeitsprinzip im Kanton Schwyz leitet er einen eindeutigen Informationsauftrag ab. Den gleichrangigen Persönlichkeitsschutz habe er gewahrt, so Dummermuth: «Alle Personen waren absolut professionell verpixelt und damit nicht identifizierbar.»
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