Schwyz

Bloss fahrlässig gehandelt

Der Schwyzer AHV- und IV-Stelle-Chef wurde vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.
Andreas Dummermuth wurde vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.
Foto: Jürg Auf der Maur
Ruggero Vercellone

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