Bundesgericht

So konkret waren die Todesdrohungen des Schwyzer Bankers

Ende Januar 2018 sprach das Schwyzer Kantonsgericht einen ehemaligen Wollerauer Banker der Nötigung und versuchten Nötigung schuldig. Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid.
Das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts wird aufgehoben.
«Wenn ihr dies tut, werdet ihr beim Frühstück oder Znüni fehlen» und «Das wirst du nicht überleben»: Drohende Worte, die ein ehemaliger Wollerauer Banker 2011 und 2013 an seine beiden Geschäftspartner richtete und deren- wegen er ...

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