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Stoos

So kam es zum Sesselbahn-Drama

Das tödliche Unglück am Fronalpstock ist von der SUST genau analysiert worden. Fazit: Der Bullyfahrer wusste gar nichts von einer Nachtfahrt der Sesselbahn. Die Ermittler bemängeln generell die mangelhafte Organisation bei den Stoosbahnen.
Das Seil dieses Pistenfahrzeugs zerrte einen Sessel in die Tiefe.
Bild: SUST
Der Sessel stürzte vor der Stütze 7 ab.
Bild: SUST

Am Fronalpstock hat sich am 6. Februar 2020 ein tragischer Zwischenfall ereignet. Ein Vierersessel war auf nächtlicher Fahrt rund zehn Meter in die Tiefe gestürzt. Es wurden vier Fahrgäste verletzt, ein Passagier verstarb später im Spital.

Gemäss dem Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST hat sich die anfänglich vermutete Unglücksursache bestätigt: «Der Unfall ist darauf zurückzuführen, dass während der Pistenvorbereitung das Windenseil des Pistenfahrzeugs mit dem zweiten Sessel eines Konvois von drei Vierersesseln in Kontakt geriet, sich zwischen der Gehängestange und der Aufhängung verkeilte und anschliessend den Sessel vom Förderseil riss.»

Die SUST schreibt im heute publizierten Bericht: «Fehlende Kenntnisse des Betriebskonzeptes der Anlage seitens der technischen Leitung», seien während den Untersuchungen als einer der risikoreichen Faktoren erkannt worden.

Gemäss der SUST wurde der an diesem Tag zuständige Leiter des Pisten- und Rettungsdiensts «nicht darüber infomiert, dass am Abend des Unfalls Nachtfahrten auf den Fronalpstock vorgesehen waren». So hatte auch der Bullyfahrer keine entsprechende Instruktion. Der technische Verantwortliche der Sesselbahn hätte vor der Nachtfahrt die Zustimmung des Pistendiensts einholen müssen.

Beim Bahnbetreiber «gibt kein Konzept für Nachtfahrten, welches die Zuständigkeiten, den Informationsfluss und die Personalplanung regelt», bemängelt die SUST, «vieles wurde direkt, ohne entsprechende Anpassung der Pflichtenhefte, an die Mitarbeiter delegiert». Und: «Die beiden Bereiche Technik und Pisten- und Rettungsdienst unterstehen der Betriebsleitung. Ohne eine übergeordnete Koordination verfügt niemand über einen Gesamtüberblick über den täglichen Betriebsablauf der beiden Bereiche.»

Ausserdem hätten laut Bahnhersteller nicht alle drei Sessel besetzt sein dürfen. In den drei Sesseln wurden gesamthaft zehn Fahrgäste befördert. Es ist gemäss Betriebshandbuch nicht zulässig, dass im vordersten und hintersten Sessel eines Konvois Passagiere sitzen. gh

Bericht am Donnerstag im «Boten»

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