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Bundesgericht

Muss für Parkplätze bald nicht mehr bezahlt werden?

Ein Reichenburger wollte sich nicht damit abfinden, infolge eines neuen Parkplatzkonzeptes für seine Dauerparkkarte zu bezahlen. Es kam zu einem Rechtsstreit bis vor Bundesgericht, der nun ein überraschendes Ende nahm. Mit Folgen für andere Gemeinden und Bezirke im Kanton?
Wie lange noch brauchen Dauerparkierer eine Parkkarte der Gemeinde Reichenburg? Gemäss Bundesgerichtsentscheid fehlt der Gemeinde die gesetzliche Grundlage, Parkgebühren zu erheben.
Bild: Hans-Ruedi Rüegsegger, March-Anzeiger

Gut dreieinhalb Jahre ist es her, dass die Gemeinde Reichenburg ein neues Parkplatzkonzept erlassen hat. Dieses sah insbesondere die Einführung einer Gebührenpflicht für alle Parkkarten vor. Damit wollte man in erster Linie das Langzeitparkieren auf öffentlichem, gemeindeeigenen Grund verhindern und die Mehrnutzung von Parkplätzen fördern. Nachdem sich allerdings ein Einwohner nicht damit abfinden wollte, für seine Dauerparkkarte zu bezahlen, kam es zu einem Rechtsstreit bis vor Bundesgericht, der nun ein überraschendes Ende nahm.

Weitreichende Folgen?

Es stellte sich heraus, dass die Parkgebühren in Reichenburg eine ungenügende gesetzliche Grundlage haben – sie mit anderen Worten gar nicht erhoben werden dürften. Dies, weil die Gebühren auf die allgemeine Gebührenordnung des Kantons gestützt sind. «Allerdings muss die Gebührenpflicht in einem formellen Gesetz auf Gemeindeebene festgehalten werden», heisst es im Urteil des Bundesgerichts.

Dies könnte nun auch Folgen für andere Gemeinden und Bezirke im Kanton Schwyz haben, die ihre Parkgebühren ebenfalls auf dieser Grundlage erheben. Doch für welche genau und was bedeutet dies nun für die Kommunen aber auch die Benützer von öffentlichen Parkplätzen? Diese Fragen sind offensichtlich noch nicht gänzlich geklärt, wie eine Anfrage beim Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz zeigt. «Das Urteil wirft für den Kanton und die Gemeinden sowie die Bezirke Fragen auf. Wie der Regierungsrat die Prüfung angehen, interne Aufträge erteilen und aufsichtsrechtlich allenfalls den Gemeinden und Bezirken gegenüber Weisungen erteilen wird, steht derzeit noch nicht fest», erklärt Amtsvorsteher August Mächler.

(c) March-Anzeiger / Höfner Volksblatt

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