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Brunnen

Verwaltungsgericht stoppt Ufer-Projekt

Die Seeuferpromenade in Brunnen SZkann nicht wie geplant aufgewertet werden. Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen das Bauprojekt gutgeheissen, weil dadurch das Grundwasser zu stark tangiert würde.
Der Quai in Brunnen am Vierwaldstättersee: Eine geplante Aufwertung kann vorerst nicht stattfinden.
Bild: Keystone

Das Gericht habe die Baubewilligung für die zweite Etappe der Neugestaltung des Seeufers aufgehoben, teilte die Gemeinde Ingenbohl am Freitag mit. Für das Projekt seien nun Anpassungen nötig.

Geplant ist die Erneuerung der historischen Promenade am Vierwaldstättersee zwischen dem Schiffländeplatz und dem Bellevuequai. 2020 hatte das Stimmvolk dafür 5,2 Millionen Franken genehmigt. 2015/16 war in einer ersten Etappe der Abschnitt Waldstätterquai realisiert worden.

Die historische Uferpromenade in Brunnen geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Durch die Neugestaltung soll der ursprünglichen Konzeption wieder Nachdruck verliehen werden. Auf der ganzen Quaianlage sollen Platanen gepflanzt werden. Geplant ist ferner ein neuer Uferweg und ein attraktiver Platz bei der Schifflände.

Gericht stösst Regierungsentscheid um

Gegen die Baubewilligung der Gemeinde war eine Beschwerde eingegangen. Der Schwyzer Regierungsrat wies diese ab. Der Beschwerdeführer zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter, das ihm nun Recht gab.

Entlang des Uferabschnittes sind laut dem zuständigen Gemeinderat Edgar Steiner Fundationen notwendig. Weil in Brunnen das Grundwasser mit dem See zirkuliert, braucht es für Tiefbauten einen Nachweis zum Durchfluss des Grundwassers. (sda)

Bericht am Samstag im «Boten»

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