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Tourismus

Airbnb wird von EU-Kommission gemahnt

Pünktlich zur Hauptreisesaison nimmt die EU-Kommission den US-Zimmervermittler Airbnb ins Visier: Die Internetplattform verstosse mit teils unklaren Preisangaben und unzulässigen Geschäftsbedingungen gegen EU-Recht und habe bis Ende August Zeit für Korrekturen.
Bei Airbnb-Angeboten ist laut der EU-Kommission nicht immer der Gesamtpreis für eine Übernachtung ersichtlich. Die Kommission fordert deshalb Nachbesserungen. (Themenbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Reiche die Antwort nicht aus, könnte die Kommission einschreiten, erklärte die Brüsseler Behörde am Montag gemeinsam mit europäischen Konsumentenschutzbehörden.

"Immer mehr Verbraucher buchen ihre Urlaubsunterkunft online und dieser Sektor bietet Urlaubern viele neue Chancen", erklärte Verbraucherkommissarin Vera Jourova. "Aber Erfolg kann keine Entschuldigung dafür sein, sich nicht an EU-Verbraucherschutzregeln zu halten."

Die Kunden müssten leicht verstehen können, für welche Dienste sie wie viel zu zahlen hätten. Nötig seien zudem faire Regeln bei Stornierung durch den Eigentümer. "Ich erwarte, dass Airbnb rasch die richtigen Lösungen präsentiert", betonte Jourova.

Konkret stossen sich Kommission und Konsumentenbehörden daran, dass bei Airbnb-Angeboten nicht immer der Gesamtpreis einschliesslich Servicegebühren erkennbar sei.

Ausserdem müsse die Plattform klar ersichtlich darstellen, ob es sich um einen privaten oder professionellen Anbieter handele - denn für beide Kategorien seien jeweils unterschiedliche Konsumentenregeln gültig. Darüber hinaus fordert sie diverse Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters mit Blick auf Klagemöglichkeiten und Schadenersatzfragen.

Airbnb wurde 2008 als Plattform für Anbieter von Unterkünften gegründet und hat seinen Sitz in San Francisco. Die Plattform vermittelt millionenfach private und gewerbliche Unterkünfte, nach eigenen Angaben in 34'000 Städten weltweit. (sda/awp/dpa)