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Coronavirus

Lehrlinge können weiterbeschäftigt werden

Wenn Firmen wegen der Coronakrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, drohen Lehrlinge ihre Stelle zu verlieren. Laut Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat der Bund eine neue Regelung erlassen, um Lehrlingen in solchen Fällen die Stelle zu sichern.
Bundesrat Guy Parmelin setzt sich für die Lehrlinge ein, die es in der wirtschaftlich schwierigen Lage aufgrund der Coronakrise schwer haben. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Firmen in Kurzarbeit dürften normalerweise kein zusätzliches Personal einstellen, sagte Parmelin in einem Interview mit den Tamedia-Medien (Samstagausgabe). Der Bund habe nun aber für Lehrabgänger eine Ausnahme von diesem Einstellungsstopp beschlossen. Die Lehrlinge könnten in ihrem Lehrbetrieb für ein Jahr weiter beschäftigt werden. Diese Neuerung trete Anfang Juni in Kraft.

Lehrverträge auf guten Wegen

Die Lage auf dem Lehrstellenmarkt sei aktuell ruhig. In der Deutschschweiz seien per Ende April fast exakt gleich viele Lehrverträge abgeschlossen worden wie zur gleichen Zeit des Vorjahres. Probleme gebe es in der lateinischen Schweiz. Im Arc Lémanique seien erst rund 40 Prozent der Vertragsabschlüsse gegenüber dem Vorjahr unter Dach.

Diese Unterschiede hätten aber zum Teil auch damit zu tun, dass Lehrverträge in der Deutschschweiz jeweils früher abgeschlossen würden und schon vor der Coronakrise unterschrieben worden seien.

Für Jugendliche, die keine Lehrstelle finden könnten, setze der Staat Finanzmittel ein. "Damit werden zwar nicht direkt Lehrstellen subventioniert. Wir unterstützen aber Projekte von Kantonen und Wirtschaftsorganisationen, die Lehrstellen fördern", sagte Parmelin. Zum Beispiel mittels Coaching und Mentoring. Das funktioniere.

Ankurbelung der Wirtschaft

Der Wirtschaftsminister äusserte sich ferner dazu, wie die Wirtschaft angesichts der Krise angekurbelt werden könnte. Um die Kaufkraft zu erhalten, dürften keine weiteren Abgaben und Steuern beschlossen werden. Daher habe der Bundesrat entschieden, wegen der zusätzlichen Lasten für die Kurzarbeitsentschädigungen die Lohnabzüge nicht zu erhöhen.

Zudem liege die Abschaffung der Industriezölle im Parlament. Die Vorlage stamme noch aus der Zeit vor der Pandemie, erweise sich jetzt aber als Glücksfall. Die Konsumenten würden davon profitieren. Sie erhielten 350 Millionen Franken pro Jahr mehr Kaufkraft. Damit sichergestellt sei, dass die Einsparungen auch an die Konsumenten weitergegeben würden, werde der Bund diese Weitergabe mit einem Monitoring überwachen. (sda)