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Flugzeugindustrie

Pilatus muss Saudi-Arabien und VAE verlassen

Pilatus darf in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) keine Dienstleistungen zum PC 21 mehr anbieten. Das EDA sieht das seit 2015 geltende Söldnergesetz verletzt. Es hat ein Verbot ausgesprochen und bei der Bundesanwaltschaft Anzeige erstattet.
Die Pilatus-Werke dürfen in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Dienstleistungen mehr erbringen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Es geht unter anderem um technischen Support, Ersatzteilmanagement und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Mittwoch mitteilte. Die Pilatus Flugzeugwerke AG habe nun 90 Tage Zeit, um sich aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurückzuziehen.

Anzeige bei Bundesanwaltschaft

Die Dienstleistungen von Pilatus stellen laut EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar. Sie widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) oder eben Söldnergesetz. Im fraglichen Passus heisst es, dass das BPS dazu beitragen soll, "die aussenpolitischen Ziele der Schweiz zu verwirklichen".

Gemäss BPS sind Unterstützungsdienstleistungen dieser Art meldepflichtig. Die zuständige Politische Direktion des EDA prüfte, ob gegen diese Meldepflicht verstossen wurde. Sie kam zur Auffassung, "dass Anhaltspunkte vorliegen", wonach Pilatus im vorliegenden Fall den gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen sei.

Deshalb reichte sie bei der Bundesanwaltschaft eine Anzeige ein. Nun müssten die Bundesanwaltschaft und die Gerichte prüfen, ob ein Verstoss gegen das geltende Recht vorliege, schreibt das EDA.

Pilatus schloss 2017 einen Supportvertrag für die PC-21-Flotte der saudischen Luftstreitkräfte ab. Der Auftrag sieht während fünf Jahren den Support von 55 Flugzeugen vor, die in Riad stationiert sind. Dies ging aus dem Geschäftsbericht 2017 von Pilatus hervor. Saudi-Arabien ist in den Bürgerkrieg in Jemen involviert.

Ende Oktober berichteten die Tamedia-Zeitungen, dass Pilatus das EDA nicht wie vorgeschrieben über den Auftrag informiert habe. Beim EDA hiess es dazu, man sei auf Grund eigener Abklärungen auf das Geschäft gestossen. Daraufhin wurde die Prüfung an die Hand genommen.

Zurückziehen musste sich Pilatus bisher noch nicht. Denn das EDA erteilte dem Unternehmen aus Stans NW eine Ausnahmebewilligung, um die Geschärfte vorderhand weiterzuführen. Dies ist möglich, wenn die fragliche Tätigkeit bei Beginn der Prüfung bereits ausgeübt worden ist und ein Abbruch dem Unternehmen nicht wiedergutzumachenden wirtschaftlichen Schaden zufügen würde.

Pilatus: "Verfügung wird analysiert"

Pilatus will "die Tragweite der Verfügung des EDA analysieren und zu gebender Zeit dazu Stellung nehmen", wie das Unternehmen am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Im Oktober hatte Pilatus-Präsident Oskar Schwenk die Vorwürfe in einem Zeitungsinterview zurückgewiesen. Nach seiner Auffassung war der Auftrag in Saudi-Arabien bewilligt.

Geprüft wurden im EDA auch Unterstützungsdienstleistungen von Pilatus in Jordanien und Katar. Bei den Leistungen zugunsten der dortigen Streitkräfte sah es jedoch keine Anhaltspunkte für ein Verbot.

Das BPS oder Söldnergesetz ist seit 2015 in Kraft. Ausgelöst hatte die Regulierung, dass die britische Aegis Group 2010 ihren Holding-Sitz nach Basel verlegt hatte. Die mittlerweile wieder weggezogene Aegis kontrolliert eine der weltweit grössten Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig ist. (sda)