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Industrie

Ruag wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Schweizer Waffenhersteller Ruag soll dem Bund überhöhte Preise für die Wartung von Kampfjets verrechnet haben. Ruag bestreitet dies.
Kann die Waffenschmiede des Bundes dank Bundesaufträgen andere Geschäfte quersubventionieren?
Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER

Nach Vorwürfen eines Whistleblowers erstattete die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im November 2016 Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft, wie beide Behörden am Montag gegenüber AWP bestätigten.

Ruag Aviation erhält laut dem "Tages-Anzeiger" vom Verteidigungsdepartement (VBS) unter anderem für die Instandhaltung der Schweizer Kampfjets 200 Millionen Franken pro Jahr. Beobachter hielten es für möglich, dass die Ruag mit Einträgen aus lukrativen VBS-Aufträgen andere Geschäfte quersubventioniere, hiess es.

Die Bundesanwaltschaft prüfte die Anzeige und leitete noch im Dezember 2016 ein Strafverfahren ein. Sie betont jedoch, dass sich das Verfahren nicht gegen Ruag Aviation, sondern gegen unbekannt richte. Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage von AWP: "Das Strafverfahren ist nach wie vor hängig." Zum laufenden Verfahren könne die Bundesanwaltschaft gegenwärtig keine weiteren Auskünfte erteilen.

Neue interne Dokumente

Die Finanzkontrolleure des Bundes hatten schon in den Jahren davor versucht, die Preispolitik des Rüstungskonzerns zu durchleuchten. Allerdings bisher ohne Erfolg, keine der Prüfungen sei abgeschlossen worden.

Laut "Tages-Anzeiger" scheiterten die Untersuchungen an der mangelnden Kooperation der Ruag, die ihre Unterlagen den Kontrolleuren nicht ausgehändigt habe.

Der Verdacht auf überrissene Preise sei nun aber durch neue Dokumente gestützt, die dem "TA" vorliegen würden. Demnach habe die Ruag 2014 mit der Wartung für die Kampfjets der Schweizer Armee eine Marge von über 12 Prozent erzielt. Dasselbe gelte auch für den Unterhalt von Helikoptern des Militärs. Problematisch sei dies deshalb, weil der Bund der Ruag nur eine Marge von 8 Prozent mit ihren Aufträgen gestatte.

Ruag bestreitet Anschuldigungen vehement

Das beschuldigte Unternehmen wehrt sich mit den Vorwürfen konfrontiert gegenüber AWP jedoch vehement. Ein Sprecher erklärt: "Die Ruag weist für die Dauer des 5-Jahres-Servicevertrags für 2013 bis 2017 eine durchschnittliche Rendite von jährlich schwankend zwischen 8 und 10 Prozent aus." Damit liege sie genau im Rahmen der Vorgaben, die der Bundesrat dem Unternehmen gemacht habe.

Die im Artikel kolportierten höheren Margen seien für die Ruag "nicht nachvollziehbar", so der Sprecher weiter. Seit 2013 bestünden für den Service die genannten 5-Jahresverträge für die Unterhaltsarbeit für das VBS. Diese basierten grossmehrheitlich auf im Voraus fixierten Festpreisen mit einer über die Vertragslaufzeit hinweg vereinbarten und eingerechneten Preisreduktion.

Das VBS profitiere somit während der Laufzeit von sinkenden Preisen für das Service-Geschäft der Schweizer Waffenherstellers. Dies sei unabhängig davon, ob es der Ruag mittels Kosteneinsparungen tatsächlich gelinge, während dieser fünf Jahre ihre Kosten tatsächlich zu reduzieren. Damit hätten beide Seiten gute Erfahrungen gemacht, weshalb die Ruag und das VBS erneut 5-Jahresverträge ab 2018 geschlossen hätten.

Bisher kein Verfahren eröffnet

Ausserdem betont auch die Ruag, dass das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen unbekannt laufe. "Bis heute wurde kein Verfahren gegen Ruag eröffnet", so der Sprecher des Unternehmens. Es gebe demzufolge keinerlei Hinweise auf "ein straffälliges Verhalten von Ruag als Organ oder durch einer ihrer Mitarbeitenden".

Weiter erklärt das Unternehmen, eine Quersubvention von Drittgeschäften durch Mittel des VBS sei nie nachgewiesen worden. In einem Bericht von 2017 habe die EFK "keine einzige Empfehlung" an die Ruag gerichtet. Und im Bezug auf das Verfahren der Bundesanwaltschaft habe die Ruag zwar Massnahmen ergriffen, die das Fortschreiten der Prüfung teilweise verzögerten. Dies sei aber aufgrund von "Fürsorgepflichten gegenüber Mitarbeitenden" geschehen.

Ein Sprecher des VBS wollte sich auf Anfrage von AWP nicht zum Sachverhalt äussern, verwies aber auf die Stellungnahme der Ruag. (sda/awp)