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Seebecken

Südliches Flair am Zürcher Seeufer

Südliches Flair am Ufer des Zürichsees: Mit der "Marina Tiefenbrunnen" soll am Rand der Stadt Zürich ein neuer Zugang zum See geschaffen werden. Es wird der erste Hafen der Stadt sein, der auch für die breite Öffentlichkeit konzipiert ist.
Eine etwa 150 Meter lange Mole in den See hinein wird das Herzstück des neuen Hafens in Zürich-Tiefenbrunnen.
Bild: Hochbaudepartement Stadt Zürich

Eine 150 Meter lange und etwa 15 Meter breite Mole in den See hinein bildet das Herzstück des Siegerprojekts, welches die Stadt und der Kanton Zürich am Freitag den Medien präsentierten. Neben 400 Wasser- und 150 Trockenplätzen für Boote sind auch ein Wassersportzentrum mit Restaurant an Land sowie eine Buvette auf dem Pier geplant.

Das Projekt stammt von den beiden Zürcher Teams WALDRAP GmbH und Pechmann Landschaftsarchitekten GmbH. Insgesamt 15 Teilnehmer haben sich am Wettbewerb beteiligt. Der neue Hafen ist Teil des Leitbilds Seebecken von Stadt und Kanton Zürich. Dieses strebt unter anderem eine Verlagerung von Bootsplätzen aus dem Seebecken nach Tiefenbrunnen an, um Nutzungskonflikte zu entschärfen.

Zusammen mit dem Zürcher Segel Club, dem Zürcher Yacht Club, der Versicherungsgesellschaft "Mobiliar" und der auch im Bootsbereich tätigen Baufirma Kibag hat die Stadt Zürich bereits letztes Jahr als Trägerschaft eine Aktiengesellschaft gegründet. Diese soll die "Marina Tiefenbrunnen" finanzieren, planen, bauen und auch betreiben.

Dank der Zusammenarbeit mit diesen privaten Partnern konnte das Grossprojekt überhaupt wieder an die Hand genommen werden. Denn die Stadt Zürich hatte 2013 ihre Pläne für die neue Hafenanlage auf Eis legen müssen, weil diese "nicht finanzierbar" schienen. Sie rechnete damals mit Kosten von rund 90 Millionen Franken.

Die neuen Zielkosten betragen 38 Millionen Franken, wie es vor den Medien hiess. Die Stadt, die Segelclubs, die Mobiliar und die Kibag sollen je 25 Prozent beisteuern.

Als nächste Schritte folgen nun das raumplanerische Verfahren und die Erarbeitung eines Gestaltungsplans, bevor dann der Gemeinderat über diesen, die Beteiligung der Stadt sowie den Baurechtsvertrag entscheiden muss. Diese Beratungen im Parlament werden voraussichtlich ab 2020 stattfinden. Läuft alles nach Plan, können die Segler ihre Boote ab 2023 einwassern. (sda)