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Luzern

Beschwerde gegen geplanten Horwer Campus-Ausbau: Kanton lenkt ein

Architekten-Berufsverbände und Jungarchitekten kritisieren den Projektwettbewerb – mit Erfolg. Der Kanton Luzern muss diesen nun neu aufgleisen.
Der Campus an der Technikumstrasse in Horw soll für 333 Millionen Franken ausgebaut werden. (Bild: PD; Bearbeitung: Oliver Marx)

Chiara Stäheli

Eine Beschwerde beim Kantonsgericht und ein von 165 ehemaligen HSLU-Studenten unterzeichneter Brief haben in den vergangenen Wochen die Dienststelle Immobilien des Kantons Luzern beschäftigt. Berufsverbände und Jungarchitekten bemängeln das Vorgehen der Dienststelle beim Wettbewerb für die Erweiterung und Erneuerung des Campus Horw.

Vor zwei Jahren hat der Kanton seine Pläne zum Ausbau des Campus Horw vorgestellt. Dereinst sollen auf dem Areal der Hochschule in Horw 4000 Studenten und 800 Mitarbeiter unterkommen. Auch die Pädagogische Hochschule Luzern, die heute auf zehn Standorte verteilt ist, soll in den Campus integriert werden. Zudem soll der Campus Platz bieten für Start-ups, Forschungsteams und Unternehmen. Dafür sind neue Bauten sowie die Renovation der bestehenden Gebäude nötig. Der Kanton rechnet mit Kosten in der Höhe von 333 Millionen Franken.

Gericht erteilt Beschwerde aufschiebende Wirkung

Anfang Juni hat die Dienststelle Immobilien den Auftrag ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für die Präqualifikation der Architekturteams lief vor einer Woche ab. Doch wie die Dienststelle den Wettbewerb gestaltet, passt sowohl der besagten Gruppe von Jungarchitekten als auch zwei einflussreichen Berufsverbänden gar nicht.

Letztere haben kurz nach der öffentlichen Ausschreibung des Projektes eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht. Der Bund Schweizer Architekten (BSA) und der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) kritisieren darin das Wettbewerbsverfahren. Norbert Truffer, Obmann des BSA Zentralschweiz, sagt:

«Die Gestaltung des Wettbewerbsverfahrens zum Ausbau des Campus Horw ist aus unserer Sicht nicht adäquat für ein solch grosses Bauvorhaben.»

Mitte Juni hat das Kantonsgericht der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt. Die Dienststelle Immobilien hat sich bei der Ausschreibung des Wettbewerbs für ein nicht anonymes Verfahren entschieden. In der ersten, seit vergangener Woche abgeschlossenen Phase – der Präqualifikation – konnten Architektenteams ihre Projektvorschläge einreichen. Aus diesen Eingaben hätte eine Jury – wenn alles nach Plan gelaufen wäre – vier bis fünf ausgewählt, welche dann einen Studienauftrag ausgeführt hätten.

Doch genau diese Selektion passte den Architekten nicht: «Wir verlangen einen offenen Generalplanerwettbewerb. Ein Studienauftrag mit nur fünf Generalplanerteams wird dem Stellenwert des Bauvorhabens nicht gerecht», führte Treffer zwei Tagen aus. Er vertritt die Auffassung: «Je grösser und bedeutender das öffentliche Bauvorhaben, desto offener sollte das Verfahren sein.» Um eine möglichst grosse Vielfalt an Lösungsvorschlägen zu generieren, wünsche man sich einen offenen Generalplanerteamwettbewerb.

Kanton muss Wettbewerb neu aufgleisen

Seit Eingang der Beschwerde vor einem Monat hat die Dienststelle Immobilien mit den Beschwerdeführern in mehreren Gesprächen verhandelt. Gestern nun ist eine aussergerichtliche Einigung zu Stande gekommen, wie unsere Zeitung weiss. Dafür hätten sowohl der Kanton als auch die Architekten «Federn lassen müssen», wie verlässliche Quellen seitens der Beschwerdeführer verlauten liessen.

Konkret haben die Beschwerdeführer am Dienstagabend vereinbart, dass sie die Beschwerde zurückziehen und dem Kompromissvorschlag des Kantons zustimmen. Dieser muss nun noch vom Kantonsgericht und dem Regierungsrat abgesegnet werden. In der Folge wird der laufende Projektwettbewerb abgebrochen. Der Kanton muss das Verfahren neu aufgleisen – und zwar so, wie es im Kompromiss festgelegt wurde.

Das neue Wettbewerbsverfahren sieht ebenfalls eine Präqualifikation vor. Jedoch sollen aus sämtlichen Bewerbern 20 Teams ausgesucht werden, die am anonymen Projektwettbewerb teilnehmen können. Aus diesen 20 Generalplanerteams werden die drei besten ausgewählt, welche in den Dialog mit der Jury treten können. Im Anschluss an die Ausarbeitung der Projektvorschläge entscheidet sich die Jury für ein Projekt.

Das Finanzdepartement des Kantons, dem die Dienststelle Immobilien unterstellt ist, gibt zur Einigung derzeit keine Auskunft. Departementssekretär Heinz Bösch teilt mit:

«Die Dienststelle Immobilien ist im Gespräch mit den Beschwerdeführern. Es handelt es sich hierbei um ein laufendes Verfahren, zu dem wir keine Stellung nehmen.»

Noch vor zwei Tagen liess ebendiese Dienststelle verlauten, dass das ursprünglich gewählte Verfahren «der Komplexität der Aufgabenstellung unserer Ansicht nach gerecht wird».

Auch 165 ehemalige HSLU-Studenten haben sich wie erwähnt in einem offenen Brief beim Kanton beschwert. Darin kritisieren sie insbesondere die Teilnahmekriterien. Mitunterzeichner Lukas Heinzer sagt:

«Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen Architektenteams Referenzen von Projekten ähnlicher Grössenordnung angeben – für Jungarchitekten ist das praktisch unmöglich.»

Für die Jungarchitekten ist der Kompromiss, den die Beschwerdeführer erzielt haben, nur ein Teilerfolg: «Es ist zwar ein kleiner Fortschritt, doch für uns bringt das noch nicht so viel. Toll wäre es, wenn zum Beispiel explizit zwei der 20 Wettbewerbsplätze für Jungbüros reserviert würden.»

Ob der Terminplan trotz der neuen Wettbewerbsausschreibung beim Alten bleibt, ist unklar. Der Kanton werde zu gegebener Zeit über allfällige Änderungen im Zeitplan informieren, teilt Heinz Bösch mit. Noch ist geplant, 2025 mit dem Bau zu beginnen – und ihn in genau zehn Jahren zu vollenden.

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