Luzern

Besuchsverbot in Luzerner Spitälern: Verwirrung um Regeln sorgt für Unmut

Die Bestimmungen zum Besuchsrecht in Spitälern unterscheiden sich je nach Kanton. Einrichtungen in Luzern sind strikt – dabei würde der Kanton eine lockerere Handhabung zulassen.
In den Luzerner Spitälern gilt nach wie vor ein Besuchsverbot: Im Schweizer Paraplegiker-Zentrum in Nottwil darf man das Gebäude nur mit Besuchserlaubnis betreten.
(Bild: Eveline Beerkircher (14. April 2021))
Livia Fischer

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